Weniger Geld für Sonne
(8. Dezember 2008) - Am 1. Januar 2009 tritt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2009) in Kraft. Danach erhalten die Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 in Betrieb gehen, nur noch geringere Vergütungssätze. Zwar gelten die Regelungen zur Vergütungshöhe des EEG 2009 nur für nach dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommene Anlagen. Die übrigen Regelungen der Novelle könnten jedoch auch für schon bestehende Anlagen gelten. Weil das EEG 2009 den Anlagenbegriff anders fasst als das bisherige Gesetz, könnten manche Energieversorger versuchen, die Vergütungen auch für Altanlagen zu vermindern. Betroffene Betreiber sollten dem widersprechen.