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Stromeinspeisung
Überhöhte Gebühren für Einspeisezähler
- erfolgreiche Kartellbeschwerde vom Bund der
Energieverbraucher
Schreiben des Bundes der Energieverbraucher an das Bundeskartellamt
vom 23. Juli 2002: "Die Stadtwerke Düsseldorf verlangen
nach unseren Informationen 80 Euro jährlich für einen
vor- und rücklaufenden Zähler für die PV-Anlage von
Privatkunden. Die Stadtwerke geben an, dass der Zähler nahezu
zum Selbstkostenpreis an die Betreiber vermietet werden. Wir halten
diese Gebühr für weit überhöht und bitten um
Prüfung des Sachverhalts." Antwort der zuständigen
Landeskartellberhörde vom 18. Oktober 2002: "Die
Stellungnahme der Stadtwerke Düsseldorf liegt mir nunmehr vor.
Hierin wird ausgeführt, dass sich die Höhe der
Zählergebühren damit begründet hat, dass für
Photovoltaik-Anlagen zur Ermittlung des Eigenverbrauchs ein
Zweirichtungszähler installiert ist. Zukünftig wird, wie
bei anderen Elektrizitätsunternehmen aus, zur Ermittlung der
in der PV-Anlage erzeugten elektrischen Energie ein sog.
"Einrichtungszähler" unter Demontage der
Rücklaufsperre angeboten, so dass eine saldierende Messung
erfolgt. Mit dieser Zählung sind dann geringere
Zählergebühren verbunden. Die Installation eines
Zweirichtungszählers wird aber weiterhin angeboten".
Eigenen Zähler gekauft
Guten Tag , habe eben Ihren Beitrag über PV-
Einspeisezähler zu hohe Gebühren gelesen. Bin seit Juni
2002 Betreiber einer 5 KWp PV- Anlage in Filderstadt
(Baden-Württemberg). Da mir die Zählergebühren den
NWS Stuttgart auch zu hoch waren, habe ich einen eigenen
beglaubigten Zähler über meine Elektroinstallateur
gekauft. Kostenpunkt ca. 90 € Eichgültigkeit 16 Jahre.
Zähler wurde anstandslos von der NWS sowie von 2 weiteren
Betreiber die auch eigenen Zähler verwenden von EnBW
abgenommen. Mit freundlichen Grüßen Uwe Eisenmann,
Filderstadt