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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Erneuerbare für Neubauten Pflicht
(13. August 2008) Am 1. Januar 2009 tritt in Deutschland das so genannte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Bis 2020 sollen 14 Prozent des Gesamtwärmebedarfs in Deutschland durch Erneuerbare Energien gedeckt werden - momentan liegt diese Zahl bei gerade mal 6 Prozent. Daher verpflichtet das neue Gesetz zum Einsatz von Erneuerbaren Energien beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Je nach Art der genutzten Wärmeenergiegewinnung müssen Bauherren bis zu 50 Prozent der Wärmeenergie aus Erneuerbaren Energien gewinnen. Die Wärme kann auch aus Nah- und Fernwärmenetzen stammen, vorausgesetzt diese werden zu einem wesentlichen Teil mit Erneuerbaren Energien beziehungsweise zu mehr als 50 Prozent auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme betrieben.
Das Gesetz wurde am 18. August 2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht (Lesefassung).
Wärmegesetz in der Diskussion
(5. Juli 2006) Umweltminister Sigmar Gabriel will das Heizen mit erneuerbaren Energien stärker fördern. Diese Wärmegewinnung soll am Markt konkurrenzfähig werden. Noch in diesem Jahr soll ein Erneuerbares-Wärmegesetz auf den Weg gebracht werden.
Das Umweltministerium prüft vier Fördervarianten, die alle zwischen 500 Mio und 1,2 Mrd Euro jährlich kosten. Sie sind in einem Konsultationspapier zusammenfassend diskutiert.
Alternativen zum bestehenden Marktanreizprogramm seien Steuerzuschüsse, die Verpflichtung der Hauseigentümer, einen bestimmen Prozentsatz erneuerbare Energie einzuspeisen, oder ein Bonusmodell analog dem EEG für Strom, so Gabriel. Ziel sei es, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich von heute 5,4% bis 2020 auf 12% zu steigern.
Die CDU lehnt das Projekt ab: Denkbar seien Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite für erneuerbare Energien im Wärmebereich, aber kein milliardenschweres Gesetz, das Verbraucher und Wirtschaft neu belaste.


