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Geld vom Staat

Weniger fürs Energiesparen

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Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben

(28. Juli 2010) Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 7. Juli 2010 seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Damit stehen in diesem Jahr für die Förderung im Marktanreizprogramm insgesamt 380 Millionen Euro zur Verfügung.

Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm folgendes:

  • Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.
  • Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen u. a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
  • Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie z. B. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die neuen Richtlinien sind am 12. Juli 2010 in Kraft getreten. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011. Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
  • Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich und erforderlich.
  • Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des Marktanreizprogramms, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.
  • Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.

Änderungen im BAFA-Marktanreizprogramm

Solarförderung wird fortgesetzt weiter lesen

Sonderförderung: Energieeffizient Sanieren

(9. April 2009) Die KfW hat am 1. April die Sonderförderung Energieeffizient Sanieren gestartet. Gefördert werden folgende Maßnahmen an Wohngebäuden:

  • die qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, aber maximal 2000 Euro je Antragsteller und Investitionsvorhaben

  • der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen mit einem Zuschuss von 200 Euro je abgebautem Gerät

  • die Optimierung der Wärmeverteilung mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % der Kosten für die Optimierung

Eine Kombination der einzelnen Maßnahmen der Sonderförderung untereinander ist möglich. Die Kombination der Sonderförderung mit einem Kredit im Programm 151,152 oder einem Investitionszuschuss im Programm 430 ist ebenfalls möglich. Mit Ausnahme des Baubegleitungszuschusses ist die Sonderförderung aber nicht zwingend an eine Finanzierung der Maßnahme in diesen Programmen gebunden.

 

Marktanreizprogramm 2009

Anforderung an Neubauten verschärft weiter lesen

Damit können Sie rechnen:

Egal ob Solaranlage, Wärmepumpe, Biomasse-Anlage, Sanierung eines Altbaus oder energetischer Neubau: der Kauf einer umweltfreundlichen Anlage oder eine bewusste Sanierung rentiert sich meistens, insbesondere, wenn die Energiekosten weiter steigen. Zusätzlich locken staatliche Zuschüsse und Darlehen der KfW-Förderbank mit einer Vielzahl von Förderprogrammen mit teilweise beachtlichen Höhen. Nachrechnen lohnt sich!

(14. März 2008) - Es gibt Förderprogramme auf unterschiedlichen Ebenen:

Förderung durch Bundesmittel
  • Kredite und Zuschüsse für energetische Gebäudesanierung und erneuerbare Energien durch die bundeseigene KfW- Förderbank (früher Kreditanstalt für Wiederaufbau), zu beantragen über die Hausbank (Ausnahme: Zuschussvariante) und
  • Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP), die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet.
  • Zuschüsse zu einer Energieberatung nach dem Vor-Ort-Beratungsprogramm durch das BAFA.
Die Förderung von KfW und BAFA lässt sich kombinieren.
Förderung durch Bundesländer, Kreise, Kommunen und Versorgungsunternehmen
  • Es gibt viele hundert zusätzliche Förderprogramme dieser Art. Nachfragen lohnt sich in jedem Fall.
Achtung: Oft ist es notwendig, den Antrag schon vor Baubeginn zu stellen!
Wo gibt es mehr Infos?

Eine erste Orientierung geben Fördermittelrechner im Internet, etwa www.baufoerderer.de von der KfW und VZBV, www.energiefoerderung.info von BINE-FIZ und DENA, oder eine Übersichtstabelle über Förderprogramme zu Energiethemen durch das Land Hessen (www.hessenenergie.de) und dem Bund, www.foerderdata.de.

Ein guter Energieberater weiß auch über Fördermittel Bescheid, zumal sich bestimmte Programme auch an den Kosten für den Berater beteiligen. Infos zu den KfW-Förderprogrammen erhalten Interessierte zum Ortstarif unter 01801-335577 oder unter www.kfw-foerderbank.de.

KfW-Darlehen und -Zuschüsse

Von Bedeutung sind hier folgende KfW Programme:

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm:
    Zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für die energetische Sanierung von Häusern der Baujahre 1983 beziehungsweise 1994 und früher (s. u.).
  • Wohnraum-Modernisierung:
    Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung einzelner Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung und die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern. Die Basisförderung (Variante STANDARD) bezuschusst Standardmaßnahmen wie Sanitärinstallation, Wohnungszuschnittsänderung, etc. Wer klimaschutzrelevante Maßnahmen durchführt, also zum Beispiel die Dämmung verstärkt oder künftig mit Hilfe erneuerbarer Energien heizen möchte, kann sich über besonders günstige Zinskonditionen freuen (Variante ÖKO-PLUS). Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert. Die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Die Förderung der Einzelmaßnahmen im Programm Wohnraum Modernisieren ist vom Baujahr des Hauses unabhängig. und erfolgt in geringerer Höhe als bei einer umfassenden Sanierung im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.
  • Solarstrom erzeugen:
    Zinsgünstige Darlehen für Solarstrom-Anlagen.
  • Ökologisch bauen:
    Zinsverbilligte Darlehen für den energieeffizienten Neubau von Wohngebäuden. Das Programm dient dazu, den Bau, Umbau oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40/60 und Passivhäusern zu finanzieren, sowie für den Einbau von Heizungstechnik bei Neubauten auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme.
  • Erneuerbare Energien:
    Darlehen mit Tilgungszuschuss, zum Beispiel für Biomasse-Anlagen über 100 kW, große Solarkollektoranlagen, Nahwärmenetze und große Wärmespeicher für Wärme aus Erneuerbaren Energien oder Tiefengeothermieanlagen zur thermischen Nutzung. Die neuen Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien (MAP) setzen besondere Akzente auf die besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien. Für große Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, zur Nutzung von Prozesswärme oder zur solaren Kälteerzeugung werden langfristige Förderdarlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten mit bis zu 30 Prozent Tilgungszuschuss (aus Bundesmitteln) gewährt. Das Programm startet erst nach der Genehmigung durch die EU. Die konkreten Förder- bzw. Antragsbedingungen sind daher noch nicht in allen Details bekannt.
Wer Interesse an einem KfW-Darlehen hat, muss dieses über seine Hausbank beantragen - und zwar vor Beginn der Maßnahme. Einzige Ausnahme. Zuschüsse des CO2-Gebäudesanierungsprogramms müssen direkt bei der KfW beantragt werden.

Eine große Anzeigentafel in Berlin zeigt die Erfolge der Förderung.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm hilft dabei, einen Altbau in eine Energiespar-Immobilie umzuwandeln. Je höher der Energiespar-Standard nach Energieeinsparverordnung im Anschluss an die Sanierung liegt, umso höher fällt die Förderung aus. Diese erfolgt durch zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse.

  • Kategorie A:
    Ein vor 1983 erbautes Haus erfüllt nach der Sanierung mindestens die Anforderung der EnEV für Neubauten.
    Darlehensvariante:
    Erreicht das Haus nach der Sanierung mindestens das Niveau eines Neubaus nach EnEV, dann gibt es zusätzlich zur Zinsverbilligung einen Tilgungszuschuss von fünf Prozent. Unterschreitet das sanierte Haus die EnEV-Werte um mindestens 30 Prozent, erhöht sich der Tilgungszuschuss auf 12,5 Prozent. Einen noch höheren Zuschuss gibt es, wenn das Gebäude die Vorgaben der EnEV sogar um 50 Prozent unterschreitet, vorausgesetzt, es werden einige weitere Anforderungen erfüllt. Ein Sachverständiger muss bei Einreichung des Antrags bestätigen, welches EnEV-Niveau erreicht wird. Der Förderhöchstbetrag beträgt 50.000 Euro je Wohneinheit.
    Zuschussvariante:
    Wird die Sanierung ohne ein KfW-Darlehen finanziert, dann erhalten Privatpersonen, sofern sie Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäuser sind, sowie Wohneigentumsgemeinschaften einen Zuschuss. Er beträgt bei Erreichen des EnEV-Niveaus zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 5.000 Euro je Wohneinheit. Wird das EnEV-Neubauniveau gar um 30 Prozent unterschritten, erhöht sich der Zuschuss auf 17,5 Prozent oder 8.750 Euro je Wohneinheit. Erhält der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft aus anderen öffentlichen Programmen bereits Zuschüsse, so dürfen diese zehn Prozent der Kosten nicht überschreiten. Andernfalls kürzt die KfW ihren Beitrag.
    Baubegleitung:
    Privatpersonen erhalten für die Baubegleitung bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern einen besonderen Zuschuss. Er beläuft sich in der Zuschussvariante auf 50 Prozent der Baubegleitungskosten, höchstens jedoch 1.000 Euro je Wohneinheit. Den Zuschuss für die Baubegleitung gibt es sowohl für die Darlehens-, als auch für die Zuschussvariante.
  • Kategorie B:
    Die energetische Sanierung von vor 1994 errichteten Wohnhäusern wird gefördert, wenn eines von fünf Maßnahmepaketen durchgeführt wird. Nur im Maßnahmepaket 4 ist die Bestätigung durch einen Sachverständigen erforderlich. Es ist möglich, dieses Förderprogramm mit weiteren öffentlichen Zuschussprogrammen zu kombinieren.
    • Maßnahmenpaket 0: Wärmedämmung Dach, Außenwände, Kellerdecke sowie Erneuerung der Fenster
    • Maßnahmenpaket 1: Austausch der Heizung sowie Wärmedämmung des Daches und der Außenwände
    • Maßnahmenpaket 2: Austausch der Heizung, Wärmedämmung des Daches, Erneuerung der Fenster und Wärmedämmung der Außenwände
    • Maßnahmenpaket 3: Austausch der Heizung, Erneuerung der Fenster und Wärmedämmung der Außenwände
    • Maßnahmenpaket 4: Ein Sachverständiger wählt mindestens drei aus den folgenden sechs Maßnahmen aus: Wärmedämmung von Dach, Außenwänden, Kellerdecke, Fenstererneuerung, Heizungserneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage.
    Darlehensvariante:
    Diese Variante bietet ein zinsvergünstigtes Darlehen für bis zu 100 Prozent der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten, maximal jedoch 50.000 Euro je Wohneinheit.
    Zuschussvariante:
    Statt eines Darlehens kann auch ein Zuschuss in Höhe von fünf Prozent der Investitionskosten gewählt werden, höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit.

Ein Plakat in Berlin wirbt für bessere Dämmung.

BAFA-Zuschüsse für erneuerbare Energien

Energiesparer können sich freuen: Das neue Marktanreizprogramm, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, hat die Förderung von Heizungssystemen verbessert, die auf erneuerbaren Energien basieren. Wer seine Investitionen für Solarkollektoren, Biomasse-Anlagen oder Wärmepumpen nachweist, kann mit Zuschüssen rechnen. Dieser muss nachträglich, also nach Abschluss der Maßnahme beantragt werden. Es gilt eine Antragsfrist von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft. Der Antrag ist nur zulässig, wenn das aktuelle Antragsformular gemeinsam mit einer Erklärung des Fachunternehmens und die Rechnungen vorliegen. Die entsprechenden Formulare sind im Internet unter www.bafa.de erhältlich.

  • Basisförderung:
    Wer sich eine Warmwasser-Kollektoranlage zulegen möchte, kann mit einer Förderung von 60 Euro je Quadratmeter rechnen, mindestens jedoch 410 Euro. Wird eine bestehende Solaranlage erweitert, dann beträgt die Förderung 45 Euro je Quadratmeter. Bei Heizungsunterstützung erhöht sich die Förderung auf 105 Euro je Quadratmeter bis zu 40 Quadratmeter Kollektorfläche. Darüber hinausgehende Flächen werden mit 45 Euro gefördert, vorausgesetzt, der Pufferspeicher erreicht bestimmte Mindestgrößen.
    Pelletskessel über 5 kW Leistung (für luftgeführte Pelletsöfen gilt eine Grenze von mindestens 8 kW) werden mit 36 Euro je kW gefördert, mindestens mit 1000 Euro für Öfen mit Wassertasche, 2000 Euro für Pelletskessel, 2.500 Euro für Pelletskessel mit Pufferspeicher. Die Betreiber von Holzhackschnitzelheizungen erhalten 1.000 Euro Zuschuss, Scheitholzkessel 1.125 Euro.
    Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau gibt es fünf Euro je Quadratmeter Wohnfläche Zuschuss, maximal 850 Euro, und bei Sanierung zehn Euro je Quadratmeter und maximal 1.500 Euro. Für Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen erhält man zehn Euro je Quadratmeter Wohnfläche, maximal 2.000 Euro im Neubau und 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, maximal 3.000 Euro bei Sanierung. Die Luft-Wasserwärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von 3,5 im Neubau und von 3,3 im Bestand erreichen, bei den anderen Wärmepumpen ist eine Arbeitszahl von 4,0 im Neubau und von 3,7 im Bestand Vorschrift. Strom- und Wärmemengenzähler sind vorgeschrieben (weitere Informationen).
  • Effizienzbonus:
    Die Basisförderung erhöht sich für Biomasse- und Solaranlagen um 50 beziehungsweise 100 Prozent, wenn das Gebäude eine gute Wärmedämmung aufweist:
    • 50 Prozent, wenn ein vor 1995 gebautes Haus die damals geltende EnEV-Werte einhält oder bei einem danach gebauten Haus um mindestens 30 Prozent unterschreitet.
    • 100 Prozent, wenn ein vor 1995 gebautes Haus die damals geltende EnEV-Werte um mindestens 30 Prozent unterschreitet oder bei einem danach gebauten Haus um mindestens 45 Prozent unterschreitet.
  • Kombinationsbonus:
    Wer zusätzlich zu einer Solaranlage gleichzeitig eine Biomasseanlage oder Wärmepumpe anschafft, erhält zusätzlich zu der Basisförderung für die Solaranlage und für die Biomasseanlage einen Kombinationsbonus von 750 Euro. Kombinations- und Effizienzbonus sind nicht kombinierbar, man muss sich für eine der Förderungen entscheiden.
  • Kesseltauschbonus:
    Wird gleichzeitig mit dem Bau einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung erstmals ein Brennwertkessel für Öl oder Gas angeschafft, dann gibt es einen zusätzlichen Bonus von 750 Euro. Dieser Bonus kann nur bis zum 30. Juni 2008 beantragt werden. Auch diese Förderung kann nicht mit dem Effizienzbonus kombiniert werden.
  • Solarpumpen- und Umwälzpumpenbonus:
    Wer beim Bau einer Solaranlage darauf achtet, eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe einzusetzen, etwa durch eine permanent erregte EC-Bauweise, kann mit einem Zuschuss von 50 Euro rechnen. Wird im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage oder einer Biomasseanlage eine besonders effiziente Heizungsumwälzpumpe eingebaut (Effizienzklasse A des Herstellers), dann gibt es 200 Euro Zuschuss, wenn zugleich ein hydraulischer Abgleich der Anlage erfolgte.
  • Innovationsbonus:
    Besonders effiziente Solaranlagen für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten oder Solaranlagen für Prozesswärme oder Kühlung zwischen 20 und 40 Quadratmetern Größe erhalten 210 Euro Förderung je Quadratmeter.
    • Biomasseanlagen mit Brennwertnutzung oder bestimmten Partikelabscheidetechniken erhalten einen Zusatzbonus von 500 Euro.
    • Für Wärmepumpen mit einer Arbeitszahl von 4,7 im Neubau und 4,5 im Bestand erhöht sich die Förderobergrenze um 50 Prozent
    Die Innovationsförderung ist nicht mit anderen Bonus-Förderungen kombinierbar.



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