Kartellamt muss Bürger schützen
(23. September 2014) Die Monopolkommission hat in ihrem Hauptgutachten 2012/2013 unter der Überschrift: „Wärmemarkt oder Markt für Fernwärme?“ ausgeführt, dass solange „keine geeigneteren Instrumente in der Rechtsordnung verankert wurden – insbesondere eine Entgeltregulierung – mit der sich Marktmacht in einer vergleichbaren Situation begegnen lässt, kartellrechtliche Maßnahmen notwendig sind, um einen Mindestschutz der Bürger zu gewährleisten“.