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ED 04/14 Bürgerprotest: Beispiel Lübeck (S.18)
Hauptgutachten 2012/2013 der Monopolkommission

Kartellamt muss Bürger schützen

(23. September 2014) Die Monopolkommission hat in ihrem Hauptgutachten 2012/2013 unter der Überschrift: „Wärmemarkt oder Markt für Fernwärme?“ ausgeführt, dass solange „keine geeigneteren Instrumente in der Rechtsordnung verankert wurden – insbesondere eine Entgeltregulierung – mit der sich Marktmacht in einer vergleichbaren Situation begegnen lässt, kartellrechtliche Maßnahmen notwendig sind, um einen Mindestschutz der Bürger zu gewährleisten“.

letzte Änderung: 02.05.2023