125 Martin Jensen. Foto: obs/Peter Jensen GmbH/Angerer, Krafft
Heizungsrohre und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein.

Heizungsrohre dämmen, sonst Bußgeld

(09. Januar 2015) Heizungsrohre und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein. Hauseigentümer müssen dafür bereits seit 2007 sorgen. Wer dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen ist, muss jetzt mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen, denn Verstöße gelten nun als Ordnungswidrigkeit. Das schreibt  Energieeinsparverordnung in §10 vor.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1.2.2002 selbst bewohnt hat. Im genannten Fall gilt die Verpflichtung erst nach einem Eigentümerwechsel. Die Verpflichtung gilt, wenn die dafür erforderlichen Aufwendungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

Unabhängig von der Schwammigkeit dieser Vorschrift liegt die Dämmung im Interesse des Hausbesitzers, kommentiert der Bund der Energieverbraucher.

Ob die Vorschrift eingehalten wird, überprüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau. Die Stärke der Dämmung hängt vom Innendurchmesser der Rohre ab. Je größer der Durchmesser, desto dicker muss die Dämmung sein. Die genauen Vorgaben finden sich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) Anlage 5.

letzte Änderung: 20.06.2023