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"Sensationelle Startbedingungen"
Ärzteorganisation IPPNW klagt auf Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B
(15. Dezember 2008) Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW will das RWE-Atomkraftwerk Biblis B per Gerichtsbeschluss zügig stilllegen. Eine insgesamt 383 Seiten umfassende Klagebegründung wurde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingereicht.
Die Organisation spricht von "sensationellen Startbedingungen" vor Gericht. IPPNW-Anwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach erläutert warum: "Es dürfte einzigartig in einer atomrechtlichen Auseinandersetzung sein, dass der zentrale Vorwurf der Kläger von der beklagten Atomaufsichtsbehörde ausdrücklich zugegeben wird." Da das hessische Umweltministerium in einem Vermerk vom 19. September 2005 selbst eingeräumt habe, dass das Atomkraftwerk Biblis "selbstverständlich" nicht dem heutigen aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspreche, die Anlage also sicherheitstechnisch veraltet und faktisch auch nicht nachrüstungsfähig sei, liegen nach Angaben der Rechtsanwältin "die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Widerruf der Genehmigung von Biblis B laut Atomgesetz unstreitig vor".



