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Laufzeitverlängerung nicht rechtens

(7. Februar 2010) Die geplante längere Laufzeit der KKW sei rechts- und verfassungswidrig, so ein Rechtsgutachten, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Berlin vorstellte. Wegen der ungelösten Entsorgung dürfe nicht mehr Atommüll erzeugt werden, als im Rahmen des Atomausstiegs festgelegt worden sei.

Längere Laufzeiten verletzten die Schutzpflichten des Staates, so die DUH. Die Suche nach einem sicheren Endlager sei weiter von einer Lösung entfernt als beim rot-grünen Atomkonsens 2001.

Pressemitteilung DUH 28.01.2010: Keine längeren Laufzeiten ohne Endlager

Zum Download (PDF) das Rechtsgutachten

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