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Philippsburg


Geschacher um Phillipsburg

(2. März 2005) - Schlechte Werbung für die Kernkraft wird derzeit in Baden-Württemberg gemacht. Statt die technische Sicherheit des KKW Philippsburg umfassend und schnell zu klären, geht es dort um Machtgerangel und Geld. Wegen Haftungsrisiken fürs Land lehnt der baden-württembergische FDP-Wirtschaftsminister Pfister es ab, eine vom Bund geforderte Auflage fürs KKW zu erlassen: Die Auflage zwinge den Betreiber, voraussetzungslos den Anlagenbetrieb einzustellen, obwohl kein sicherheitstechnischer Anlass dazu bestehe.

Das Bundesumweltministerium will das Land nun per Weisung zum Erlass der Auflage zwingen. Es hatte vor einigen Wochen das Sicherheitsmanagement im KKW erneut beanstandet. Wegen einer möglichen Sicherheitslücke bei der Störfallbeherrschung im Block 2 sei es für den Fall eines plötzlichen Kühlmittelverlusts nicht ausreichend gewappnet gewesen. Obwohl die Beherrschung einer solchen Panne nicht nachgewiesen war, sei die Anlage seit Sommer 2004 weiter betrieben worden.

Betreiber EnBW wies die Kritik zurück: Der sichere Betrieb sei jederzeit gewährleistet gewesen, bei Zweifeln wäre die Anlage vom Netz genommen worden. Es gehe nur um die theoretische Annahme eines Lecks am Reaktordruckbehälter. Dabei könnte sich Kühlwasser in der Reaktorgrube ansammeln, so dass im schlimmsten Fall nicht ausreichend Kühlwasser zur Verfügung stehe. Dieser Fall sei noch nie eingetreten und sehr, sehr unwahrscheinlich. Das Problem sei erst im Januar erkannt worden.

Wenn in Frage stehe, dass unter bestimmten Bedingungen ein Atomreaktor im Notfall nicht mehr ausreichend gekühlt werden kann, habe der Betreiber die Zweifel unverzüglich zu klären oder die Anlage abzufahren, so das Bundesumweltministerium. Bereits 2001 war in den Flutbehältern im Block 2 des KKW Philippsburg nicht genügend boriertes Kühlwasser, woraufhin das Bundesumweltministerium eine mehrwöchige Abschaltung erzwungen hatte.

Bund erzwingt Auflage für AKW Philippsburg

(28. Februar 2005) - An den Betrieb des baden-württembergischen Atomkraftwerks Philippsburg werden künftig strengere Maßstäbe angelegt. Das Bundesumweltministerium in Berlin verpflichtete am Montag per Weisung die Landesregierung, dem Betreiberunternehmen Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) eine Auflage zum Schutze der Bevölkerung zu erteilen. Demnach muss Block 2 des Kernkraftwerks bei Zweifeln an der Störfallsicherheit vom Netz genommen werden.

Nach Angaben des Bundesministeriums dient die Auflage der "Klarstellung" der bestehenden Rechtslage. Inhaltlich sieht sie vor, den Betrieb einzustellen, wenn Anforderungen zur Beherrschung möglicher Störfälle nicht eingehalten werden. Für den Fall, dass aufgrund neuer Erkenntnisse Zweifel an der Störfallbeherrschung aufkommen, gilt eine Übergangsfrist. Die EnBW hat dann bis zu drei Monate Zeit, die Zweifel zum Beispiel durch Nachrüstungen zu beseitigen. Ansonsten wird der Betrieb ebenfalls eingestellt, wobei die Atomaufsicht die Frist verlängern oder verkürzen kann.

Mit der Weisung erreicht die Auseinandersetzung um die Sicherheit im AKW Philippsburg einen neuen Höhepunkt. Der baden-württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) hatte es am vergangenen Freitag in Absprache mit dem Landesumweltministerium abgelehnt, die vom Bund geforderte Auflage von sich aus zu erlassen. Durch die Weisung ist die Landesregierung nun dazu gezwungen.

Hintergrund des Streits ist eine mögliche Sicherheitslücke im Block 2. Das Bundesumweltministerium wirft der EnBW vor, für den Fall eines plötzlichen Kühlmittelverlusts nicht ausreichend gewappnet gewesen zu sein und die Anlage trotz dieser bestehenden Nachweislücke über Monate hinweg weiter betrieben zu haben.

Das Verhalten der Landesregierung, die ihre ablehnende Haltung unter anderem mit Haftungsrisiken begründet hatte, wurde vom Bundesumweltministerium scharf kritisiert. Es sei ein "fatales Signal", wenn die zuständigen Minister die eigenen Aufsichtsbeamten mit "dem ständigen Gerede von tatsächlich nicht bestehenden 'Haftungsrisiken' einschüchtern".



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