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Hartz IV reicht nicht für Stromkosten

(7. September 2011) Hartz-IV-Empfänger bekommen zu wenig Geld für Strom. Das ergab eine Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) im Auftrag des MDR.

2418 leere Hosentaschen

Der Studie zufolge sind im aktuellen Hartz-IV-Satz für einen Single-Haushalt jährlich 321,80 Euro für Strom vorgesehen. Der Strom des günstigsten Anbieters für einen Ein-Personen-Haushalt in Sachsen kostet aber jährlich 435,50 Euro – in der Haushaltskasse bedeutet das ein Manko von 113 Euro pro Jahr. In Thüringen liegt der Fehlbetrag sogar bei 147 Euro. Für eine vierköpfige Familie in Sachsen bedeutet dies, dass jedes Jahr theoretisch Stromschulden bis zu 524 Euro angehäuft werden. In Thüringen beträgt der Fehlbetrag 346 Euro, in Sachsen Anhalt 393 Euro. Hochgerechnet auf ganz Mitteldeutschland werden demnach an die Hartz-IV-Haushalte fast 70 Millionen Euro zu wenig ausgezahlt.

Zwang zur Grundversorgung

Erschwerend kommt für die Hartz-IV-Empfänger hinzu, dass sie in der Regel auf den kommunalen Grundversorger angewiesen sind. Ein Wechsel zu einem möglicherweise günstigeren Anbieter ist oft nicht möglich, weil private Unternehmen meist die Bonität von Neukunden prüfen.

Gezwungen, am Essen zu sparen

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Entwicklung. Sie führe dazu, dass Hartz-IV-Empfänger gezwungen seien, an Essen und anderen Dingen zu sparen, um ihren Strom bezahlen zu können. In den vergangenen Jahren sei der Strompreis jedes Jahr im Schnitt um acht Prozent gestiegen, Hartz-IV-Empfänger seien daher finanziell unterversorgt. Auch der Deutsche Caritasverband fordert mehr Flexibilität, um die Preissteigerungen auffangen zu können.

Problem verschärft sich im Osten

Die Unterdeckung der Hartz-IV-Sätze besteht bundesweit. Die Situation verschärft sich jedoch in den neuen Ländern, da die Strompreise dort besonders hoch liegen und gleichzeitig die Arbeitslosenquote überdurchschnittlich ist. Dennoch ignoriert die Bundesregierung trotz Vorgaben der EU das Problem der Energiearmut.
Mehr dazu Neues Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten

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