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Umwelt/Politik + Politik + Brennstoff Armut + Energie und Menschenrechte

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Energie und Menschenrechte

Plötzlich sitzen sie im Dunkeln und in der Kälte: Über zwei Millionen Menschen in Deutschland bekommen mindestens einmal im Jahr Strom oder Gas abgestellt, weil sie angeblich mit ihren Zahlungen im Verzug sind. Dabei verbieten Gesetze eindeutig ein solches Faustrecht der Versorger gegenüber den Kunden.

(8. September 2008) Kaum zu glauben, aber wahr: Mit Strom- und Gassperren verletzt Deutschland die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der UNO vom 10. Dezember 1948. Darin heißt es in Artikel 25.1: "Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet". Mit ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen haben alle UNO-Mitgliedsstaaten und damit auch die Bundesrepublik diese Erklärung anerkannt.

EU-Richtlinie von 2003

Auch in der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt heißt es in Artikel 3: "Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Endkunden und tragen insbesondere dafür Sorge, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener Schutz besteht, einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung eines Ausschlusses von der Versorgung (...). Zumindest im Fall der Haushalts-Kunden schließen solche Maßnahmen die in Anhang A aufgeführten Maßnahmen ein".

Dieser Anhang A lautet:

"Unbeschadet (...) soll mit den in Artikel 3 genannten Maßnahmen sichergestellt werden, dass f) die Kunden transparente, einfache und kostengünstige Verfahren zur Behandlung ihrer Beschwerden in Anspruch nehmen können. Diese Verfahren müssen eine gerechte und zügige Beilegung von Streitfällen ermöglichen und für berechtigte Fälle ein Erstattungs- und Entschädigungssystem vorsehen". Dies war von allen Mitgliedstaaten bis zum 1. Juli 2004 in geltendes Recht umzusetzen.

Vertrag von Lissabon: Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission proklamierten feierlich den nachstehenden Text als Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

Artikel 34 (3):
Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschen- würdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

Artikel 25: Rechte älterer Menschen
Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Deutsches Grundgesetz

Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik ein "sozialer Rechtsstaat". Spezifische soziale Grundrechte haben die Väter und Mütter der deutschen Verfassung 1949 nicht ins Grundgesetz hineingeschrieben. Einige sind aber aus den Bestimmungen der Verfassung ableitbar. Einerseits verpflichten die Artikel 14 ("Eigentum verpflichtet") und Artikel 15 ("Enteignung") den Staat zur gerechten Verteilung der Güter.

Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit bedingt auch das Recht sozial Benachteiligter, ihr Leben autonom und uneingeschränkt selbst zu gestalten. Oberster Leitsatz der bundesdeutschen Verfassung schließlich ist der Schutz der Menschenwürde.

Deutsche Realität

Die Realität in Deutschland: Mehr als zwei Millionen Menschen bekommen jährlich Strom oder Gas gesperrt. Allein bei Strom betrifft dies jährlich etwa zwei Prozent aller Kunden, 20 Prozent sind im Zahlungsverzug. Das ergibt sich aus Hochrechnungen und Befragungen. Empirische Untersuchungen zu diesem Thema fehlen in Deutschland. Es gibt weder eine amtliche Statistik, noch Zahlenan- gaben aus der Versorgungswirtschaft. Als gesichert gilt jedoch:

• Zwischen drei und zehn Prozent der Strom- und Gasrechnungen sind fehlerhaft. Die Sperrung erfolgte in diesen Fällen nicht, weil die Rechnung nicht bezahlt wurde sondern weil ein falscher Betrag in Rechnung gestellt wurde. Bei einer Befragung gaben sogar 16 Prozent an, schon einmal eine falsche Abrechnung erhalten zu haben. Die Zahl der Betroffenen geht in die Zehntausende.
• Aufgrund stark gestiegener Energiepreise ist mit einer drastischen Zunahme der Sperren zu rechnen.
• Ein großer Teil der betroffenen Kunden ist alt, hilfsbedürftig oder krank und deshalb nicht in der Lage, staatlich angebotene Hilfe in Anspruch zu nehmen.
• Die Sperre erfolgt in einer großen Zahl von Fällen unter Missachtung der gesetzlichen Vorschriften, zum Beispiel der bindenden Fristen und der notwendigen Voraussetzungen für eine Sperre. Die Betroffenen sind nicht in der Lage, sich dagegen mit den Mitteln des Rechtsstaats zu wehren.
• Die Folgen einer Versorgungssperre sind für die Betroffenen gravierend: Eine Stromsperre bedeutet oft auch einen Ausfall der Heizung. In der Heizperiode bedeutet eine Sperre eine kalte Wohnung. Damit sind Gesundheit und Leben akut bedroht - das gilt vor allem für Ältere und Kranke.
• Der Verweis auf soziale Hilfssysteme oder den Rechtsweg hilft den Betroffenen nicht, weil sie nicht in der Lage sind, diese Möglichkeiten zu nutzen.

Die gewaltige Zahl der Sperren ist nur die Spitze des Eisberg: Viel mehr Verbraucher müssen sich drastisch einschränken, um die Energierechnung zu bezahlen, oder verbringen den Winter im Skianzug in einer kaum geheizten Wohnung. Diese Tatsache signalisiert eine soziale Schieflage der gesamten Gesellschaft und ein Versagen der auf sichere und preisgünstige Versorgung verpflichteten Energiepolitik. Indem Versorger ständig ihre Gewinne erhöhen, anstatt die Preise zu senken und sich um die zu kümmern, die Energie nicht mehr bezahlen können, verlieren sie ihre moralische Lizenz zur Versorgung.

Es gibt drei Felder zu unterscheiden

• Besonders schutzbedürftige Verbraucher.
• Fälle unberechtigter Sperren wegen einem Fehler in der Abrechnung.
• Sozial schwache Verbraucher in schwierigen Lebenslagen.

Folgende Maßnahmen sind erforderlich:

• Es gilt, "besonders schutzbedürftige" Kunden klar zu definieren, deren Leben und Gesundheit durch eine Sperre gefährdet sind und die wegen ihres Alter, ihres Gesundheitszustands oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, etwas an ihrer Situation zu ändern. Stromversorger dürfen Menschen, die in diese Kategorie fallen, auf keinen Fall sperren.
• Bevor es zu einer Sperre kommt oder eine Sperre angedroht wird, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sperre vorliegen.
• Auch nach einer Sperre müssen minimale Mengen von Strom und Gas verfügbar bleiben, oder es muss ein Münzzähler installiert werden.
• Zumindest in Kälteperioden sollten Strom- und Gassperren unterbleiben.
• Es müssen Schlichtungsstellen ein- gerichtet werden. Vor einer Sperre muss jeder Verbraucher die Möglich- keit haben, die Schlichtungsstelle an- zurufen.
• Für Versorger ergebnisneutrale Sozialtarife mit Freimengen und Einsparanreizen für Vielverbraucher sollten flächendeckend eingeführt werden. Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen oder der hessischen SPD.
• Nach dem Vorbild der Energiesparhilfen für sozial Schwache in Frankfurt (Kasten) sollten Sozialämter gemeinsam mit Energie sparen.
• Die Bundesnetzagentur muss die teilweise krass überhöhten Kosten für Sperrung und Entsperrung untersagen.
• Es ist notwendig, das Thema Stromsperren empirisch zu erforschen.

Ziel: Drastische Reduktion

Es gibt klare europarechtliche Vorgaben für die Bundesrepublik Deutschland für den Schutz von Energieverbrauchern. Die Bundesrepublik muss diesen Verpflichtungen endlich nachkommen und zum Beispiel Schlichtungsstellen einrichten. Der Bund der Energieverbraucher prüft derzeit, wie er die Bundesrepublik auf dem Rechtsweg dazu verpflichten kann, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Energieverbraucher nachzukommen.

Es gibt einen klaren rechtlichen Rahmen, in welchen Fällen Sperren zulässig sind. Es muss dafür gesorgt werden, dass dieser Rahmen eingehalten wird. Bei fortgesetzter Missachtung müssen die Unternehmen und verantwortlichen Manager mit Konsequenzen rechnen. Der Bund der Energieverbraucher wird öffentlich dokumentieren, welche Unternehmen unzulässige Versorgungssperren durchführen. Er hat dafür die Zentralstelle Energieunrecht ins Leben gerufen. Darüber hinaus sollten sich die Kommunen, Sozialämter und Landesbehörden (Kartellämter) intensiv mit dem Thema befassen und mit den Versorgungsunternehmen fortlaufend austauschen. Gemeinsames Ziel sollte es sein, im Jahr 2009 die Zahl der Stromsperren drastisch zu senken.

Caritas Frankfurt hilft beim Sparen

Caritas und Energiereferat der Stadt Frankfurt schenken armen Leuten in Frankfurt ein Energiesparpaket im Wert von 60 bis 100 Euro. Das hilft Betroffenen, ihre Energiekosten pro Jahr im Schnitt um 127 Euro zu senken. Das Paket enthält Energiesparlampen, einen Sparduschkopf und Steckerleisten. Das Besondere an dem Projekt: Arbeitslose bringen das Paket zu Betroffenen. Zwölf Arbeitslose erhielten dazu eine Schulung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Das Sparteam besucht die Bedürftigen in der Wohnung, analysiert mit einem Computerprogramm ihre Situation und stellt das Sparpaket zusammen. Caritas und Energiereferat finanzierten das Projekt mithilfe von Spenden. Sozialämter könnten Millionen Euro sparen, wenn sie mit Hilfsempfängern eine Sparvereinbarung treffen würden: Das Amt finanziert die Einsparungen und profitiert seinerseits von einer nachhaltigen Entlastung des Budgets.



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