Berliner Kühlschrank-Prämie
(20. Oktober 2008) Um die Energieeffizienz in Haushalten zu fördern, sollen Empfänger staatlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzulage noch in diesem Jahr staatliche Zuschüsse für die Anschaffung besonders sparsamer Haushaltsgeräte erhalten.
Dafür will das Bundesumweltministerium 2008 bis zu fünf Millionen Euro und 2009 bis zu 15 Mio Euro bereitstellen, finanziert aus Erlösen des Emissionshandels. Bedingung für den Zuschuss soll eine Beratung durch einen Energieberater sein.
Nach Branchenangaben können durch den Austausch alter Haushaltsgeräte pro Jahr rund 8 Mrd kWh Strom eingespart und der Ausstoß von 5 Mio t CO2 vermieden werden.
Vorgesehen sind im "Nationalen Energieeffizienzplan" des Umweltministeriums auch Mindesteffizienzstandards für Haushaltsgeräte nach dem "Top-Runner-Prinzip". Demnach setzt das jeweils effizienteste und sparsamste Gerät den Standard in seiner Klasse, den andere Hersteller innerhalb einer bestimmten Frist erreichen oder übertreffen müssen.
Mit dem Plan des Umweltministeriums sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40% gegenüber 1990 verringert werden. Allein beim Strom geht das Ministerium von einem erschließbaren Energieeinsparpotenzial von rund 20% des Verbrauchs bis 2020 aus.
Der Vorschlag ist Bestandteil des nationalen Energieeffizienzplans, den das Bundesumweltministerium vorgestellt hat.