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Energieeffizienzgesetz
Verzögerung bis 2010
(03. Juni 2009) Das Energieeffizienzgesetz steht offenbar vor dem Aus. Die zuständigen Bundesministerien für Energie und Umwelt konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Richtlinie 2006/32/ EG verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten unter anderem dazu, einen generellen nationalen Energieeinsparrichtwert festzulegen. Außerdem müssen sie kostenwirksame, praktikable und angemessene Maßnahmen erlassen, die helfen sollen, dieses Ziel zu erreichen.
Eigentlich hätte Deutschland die Energiedienstleistungsrichtlinie bereits bis zum 17. Mai 2008 rechtlich umsetzen müssen. Aufgrund der Verzögerung hat die EU schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Am 30. Januar 2009 gab es zwar einen Regierungsentwurf zum Gesetz, der aber zwischen den Ministerien nicht abgestimmt war. Wegen der bevorstehenden Bundestagswahl kann das Gesetzgebungsverfahren erst im Jahr 2010 neu beginnen.
Liechtenstein macht dagegen vor, wie man die Regelungen erfolgreich umsetzen kann: Dort trat das "Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG)" am 1. Juni 2008 in Kraft. Weitere Infos dazu gibt es im Netz: www.energiebuendel.li


