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Wer ist der Gesetzgeber im Energierecht?

Der renommierte Energierechtler Dr. Peter Becker betitelte seinen Artikel in der "Zeitschrift für neues Energierecht" mit der Überschrift: "Wer ist der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsrecht" (ZNER 2005, Heft 2, S. 108 ff). Wir zitieren wichtige Abschnitte aus dem Aufsatz.

(3. Januar 2006) - Peter Becker beschreibt einleitend die Marktphasen nach der Liberalisierung im Jahr 1998: Nach einem kurzen Anspringen des Marktes kam es rasch wieder zu einem Einbruch, dessen Ursache die Monopolkommission in einer "wenig wettbewerbskonformen Ausgestaltung des elektrizitätswirtschaftlichen Ordnungsrahmens" sah. Der Gesetzgeber hat versagt. Aber ist es wirklich der parlamentarische Gesetzgeber? Ist es nicht vielmehr die fehlende Distanz des Staates zur Branche, insbesondere zu den großen Energiekonzernen, die es in der Hand haben, ihr Leitungspersonal zu Ministern und Staatssekretären zu machen, es in die Parlamente entsenden, fertige Gesetzestexte einzureichen und in einem unglaublichen Ausmaß Einfluss auf den Verwaltungsvollzug nehmen - soweit noch nötig?

E.ON formuliert Ministererlaubnis

Deutlich geworden ist das bei der Erteilung der Ministererlaubnis zur Fusion E.ON/Ruhrgas, die das Bundeskartellamt zuvor untersagt hatte. Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller musste sich wegen seiner Vergangenheit als Manager der VEBA, die im E.ON-Konzern aufgegangen ist, wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Verfahren zurückziehen. Sein Staatssekretär Dr. Tacke erteilte dann die Erlaubnis. Im Verfahren zeigte sich, dass E.ON massiv auf die Gestaltung der Minstererlaubnis Einfluss genommen hatte: so wurden etwa Auflagen zur Erlaubnis im Hause E.ON formuliert, ins Ministerium gebracht und dort wenig verändert in den Bescheid aufgenommen, was in den Anhörungen zur Ministererlaubnis und in den mündlichen Verhandlungen vor dem Kartellsenat des OLG Düsseldorf herauskam.

Bananenrepublik

Minister Müller wurde mit dem Vorstandsvorsitz der RAG belohnt, die zum E.ON-Konzern gehört: Staatssekretär Tacke wurde Chef der STEAG. Dies prangerte der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Basedow, anlässlich der Feier zum 40. Geburtstag der Monopolkommission als "Verhältnisse wie in einer Bananenrepublik" an. Staatssekretär Adamowitsch, der übrigens aus dem VEW kommt, war darüber so erregt, dass er seine Papiere zusammenpackte und auf die Begrüßungsansprache verzichten wollte. Er blieb aber doch und rechtfertigte die Vorgehensweise des Hauses als "Industriepolitik". Hier scheint ein interessanter Dualismus auf: Das Bundeswirtschaftsministerium als Freund und Förderer der Industrie, aber auch als Hüter des Wettbewerbs, nämlich als Dienstherr für Bundeskartellamt und Monopolkommission (und Bundesnetzagentur). Das passt irgendwie nicht (....)

E.ON-isierung des Gesetzes

Ich versuche (…) zu zeigen, wie Gesetzgebungsprozesse so gestaltet werden, dass die Ergebnisse vor allem den Konzernen Freude machen (…). Es muss noch viel passieren, um die Distanz des Staates zur Branche so zu fördern, dass der parlamentarische Gesetzgeber die ihm eigentlich zustehende Position wahrnehmen kann. Im Moment scheint trotz der Erfolge der Opposition die "Eonisierung des Energiewirtschaftsgesetzes" gelungen, wie Eingeweihte raunen. Deswegen sollte das Gesetz bald wieder angefasst werden.



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