• Zur Navigation.
  • Zum Inhalt.

Logo: Bund der Energieverbraucher

Bund der Energieverbraucher Logo: Bund der Energieverbraucher


Inhalte durchsuchen


Es sind aktuell 114 User auf der Seite.


Hilfsnavigation

  • A: Preisprotest.
  • B: Beitritt.
  • D: Newsletter.
  • D: Forum.
  • E: Kontakt.
  • F: My E-Netz.
  • G: Folgen Sie uns auf http://twitter.com/energienetz.

Hauptnavigation

  • 1: Zuhause.
  • 2: Energiebezug.
  • 3: Erneuerbare.
  • 4: Umwelt/Politik.
  • 5: Büro/Verkehr.
  • 6: Verein + Hilfe.

Sie befinden sich hier:

Seiten-ID: 1404
Umwelt/Politik + Politik + Deutschland + Machtkartell der Energiewirtschaft

Unternavigation

  • .1: Effizienz.
  • aktive Seite ist .2: Politik.
  • .2: Umwelt und Klima.
  • .3: Atomstrom.
  • .4: Frieden und Energie.
  • .5: Energiespar-Museum.

Inhalt

zurück zur Übersicht

Ex-Minister Müller: Chef seines früheren Günstlings

Zum 1. Juni 2003 wechselte der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, auf den Posten des Vorstandsvorsitzenden der Ruhrkohle AG. Die Berliner Bundesregierung steht zu ihren Fehlern. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Text der Bundestags-Drucksache 15/1193 vom 24. Juni 2003:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich den Wechsel des ehemaligen Kabinettsmitgliedes Dr. Werner Müller auf den Vorstandsposten eines Unternehmens, für das der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, ressortverantwortlich zuständig war?

Die Bundesregierung hat keine Bedenken gegen den Wechsel des ehemaligen Kabinettsmitgliedes Dr. Werner Müller auf den Vorstandsposten der RAG Aktiengesellschaft. Weder das Grundgesetz noch das Bundesministergesetz stehen dem entgegen. Das Grundgesetz verbietet in Artikel 66 eine anderweitige Berufstätigkeit für "im Amt befindliche" Bundesminister. Eine vergleichbare Regelung für ehemalige Bundesminister existiert nicht. Das Bundesministergesetz beinhaltet unter anderem Vorschriften über die Rechte und Pflichten ehemaliger Bundesminister, kennt jedoch keinerlei Berufsverbot für frühere Bundesminister.

2. Wie beurteilt die Bundesregierung den Wechsel des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, zu einem Unternehmen, das am meisten von der vom Bundesminister höchstpersönlich ausgehandelten Verlängerung des Beihilferahmens für die Steinkohle in Brüssel profitiert?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass die Ruhrkohle AG mit der Degussa ein gesundes Unternehmen im Zuge der in der Amtszeit von Dr. Werner Müller erteilten Ministererlaubnis für die Fusion E.on-Ruhrgas übernehmen durfte?

Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der Wahl des ehemaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, zum Vorstandsvorsitzenden der RAG AG und der Ministererlaubnis für die Fusion E.on-Ruhrgas.

4. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Tatsache bei, dass der aktuelle Aufsichtsratsvorsitzende der Ruhrkohle AG gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der E.on AG zu dem Zeitpunkt war, als E.on die oben genannte Ministererlaubnis beantragt hat?

Die Bundesregierung misst dieser Tatsache keine Bedeutung zu.

5. Was hält die Bundesregierung vom Verhaltenskodex für EU-Kommissare, nach dem sich Mitglieder der EU-Kommission mindestens zwei Jahre nach Ausscheiden aus dem Amt beruflich nicht mit Dingen beschäftigen dürfen, die mit ihrem Aufgabenbereich als EU-Kommissar zu tun haben?

Der Verhaltenskodex für die Kommissionsmitglieder sieht vor, dass Kommissionsmitglieder, die aus ihrem Amt ausscheiden und beabsichtigen, noch im selben Jahr eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, dies der Kommission mitteilen. Steht die beabsichtigte Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Ressort, das das Kommissionsmitglied während seiner gesamten Amtszeit geleitet hat, holt die Kommission die Stellungnahme einer hierzu eingesetzten Ethikkommission ein. Entsprechend den Ergebnissen der Ethikkommission entscheidet die Kommission, ob die geplante Tätigkeit mit Artikel 213 letzter Absatz EGV vereinbar ist.

6. Warum gibt es einen vergleichbaren Kodex nicht für Mitglieder der Bundesregierung?

Weder das Grundgesetz noch das Bundesministergesetz verlangen die Einführung eines solchen Kodex. Die Verhaltensmaximen ergeben sich auch für Mitglieder der Bundesregierung aus den normierten Rechten und Pflichten.

7. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Wechsels des ehemaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, eine Notwendigkeit, die Einführung eines solchen Verhaltenskodex zu überprüfen?

Nein.

zurück zur Übersicht



Weiteres zu Politik

  • aktive Seite ist .1: Deutschland.
  • .1: Europa.
  • .2: Weltweit.
  • .3: Brennstoff Armut.
  • .4: Energie und Entwicklung.
  • .5: Energieprognose.
  • .6: Verbraucherpolitik.
  • .7: Energieautonomie.

Weiteres zu Deutschland

  • .1: Aktionsprogramm Energieeffizienz.
  • .2: Energiewende.
  • .3: Gewinne im Vergleich.
  • .4: Neue Großkraftwerke?.
  • aktive Seite ist .5: Machtkartell der Energiewirtschaft.
  • .5: Ökosteuer.
  • .6: Subventionen.
  • .7: Weg-vom-Öl.

Weiteres zu Machtkartell der Energiewirtschaft

  • .1: Wer ist der Gesetzgeber im Energierecht.
  • .2: Die Strippenzieher.
  • .3: G. W. Adamowitsch.
  • .4: Dr. Dietrich Birk.
  • .5: Björn Engholm.
  • .6: Dr. Joachim Grawe.
  • .7: Gerhard Hennenhöfer.
  • .8: Dr. Walter Hohlefelder.
  • .9: Dr. Jochen Holzer.
  • .10: Dr. Werner Müller.
  • .11: Dr. Manfred Overhaus.
  • .12: Andreas Renner.
  • .13: Dr. Alfred Tacke.
  • .14: Dr. Bruno Thomauske.

nach oben

Fußnavigation

  • 1: Zuhause.
    • 1.1: Heizen.
    • 1.2: Mieten.
    • 1.3: Hausgeräte.
    • 1.4: Beleuchtung.
    • 1.5: Bauen.
    • 1.6: Renovieren.
    • 1.7: Lüften.
  • 2: Energiebezug.
    • 2.1: Strom.
    • 2.2: Heizöl.
    • 2.3: Erdgas.
    • 2.4: Flüssiggas.
    • 2.5: Fernwärme.
    • 2.6: Kraft-Wärme-Kopplg.
  • 3: Erneuerbare.
    • 3.1: Erneuerbare.
    • 3.2: Sonnenwärme.
    • 3.3: Sonnenstrom.
    • 3.4: Biomasse.
  • 4: Umwelt/Politik.
    • 4.1: Effizienz.
    • 4.2: Politik.
    • 4.3: Umwelt und Klima.
    • 4.4: Atomstrom.
    • 4.5: Frieden und Energie.
    • 4.6: Energiespar-Museum.
  • 5: Büro/Verkehr.
    • 5.1: Bürogeräte.
    • 5.2: Licht.
    • 5.3: Contracting.
    • 5.4: Kommunen.
    • 5.5: Gewerbe.
    • 5.6: Schulen.
    • 5.7: Auto.
    • 5.8: Fliegen.
    • 5.9: Rad.
  • 6: Verein + Hilfe.
    • 6.1: Hilfe.
    • 6.2: Verein.
    • 6.3: Newsletter.
    • 6.4: Preisprotest.
    • 6.5: Community - Anmeldung.
    • 6.6: My E-Netz.
    • 6.7: Übersicht.
    • 6.8: News.
    • 6.9: Feeds.
    • 6.10: About us.

Inhalt Seitenleiste

Weiteres zum Thema Politik

  • News.
    • aus 2008.
    • aus 2007.
    • aus 2006.
    • aus 2005.
    • aus 2004.

Deutschland

  • 1.1.1: Aktionsprogramm Energieeffizienz.
  • 1.1.2: Energiewende.
  • 1.1.3: Gewinne im Vergleich.
  • 1.1.4: Neue Großkraftwerke?.
  • 1.5: Machtkartell der Energiewirtschaft.
  • 1.1.6: Ökosteuer.
  • 1.1.7: Subventionen.
  • 1.1.8: Weg-vom-Öl.

Europa

  • 1.2.1: News.
  • 1.2.2: Drittes Richtlinienpaket.
  • 1.2.3: EU-Effizienzrichtlinie.
  • 1.2.4: Ökodesign-Richtlinie.
  • 1.2.5: Freiwillig, aber erfolgreich.
  • 1.2.6: Gebäuderichtlinie.
  • 1.2.7: Stromkennzeichnung.
  • 1.2.8: Subventionen.
  • 1.2.9: Beste Verfügbare Techniken.
  • 1.2.10: Großbritannien.
  • 1.2.11: Niederlande.
  • 1.2.12: Österreich.
  • 1.2.13: Schweden.
  • 1.2.14: Schweiz.
  • 1.2.15: Spanien.
  • 1.2.16: London Forum.

Weltweit

  • 1.3.1: China.
  • 1.3.2: Clinton-Stiftung.
  • 1.3.3: USA.

Brennstoff Armut

  • 1.4.1: News.
  • 1.4.2: AlgII.
  • 1.4.3: Caritas Stromcheck.
  • 1.4.4: Neue Brennstoff-Armut.
  • 1.4.5: Energie und Menschenrechte.
  • 1.4.6: Sozialtarif.
  • 1.4.7: Schlichtungsstelle.
  • 1.4.8: Versorgungssperren.

Energie und Entwicklung

  • 1.5.1: Klimakonferenz.
  • 1.5.2: Erdgipfel in Johannesburg 2002.
  • 1.5.3: Verbraucher formen die Welt.
  • 1.5.4: Microfinance.
  • 1.5.5: Licht für Entwicklungsländer.

Energieprognose

Verbraucherpolitik

  • 1.7.1: Verbraucherorganisation.
  • 1.7.2: Verbraucherinformation.
  • 1.7.3: Verbraucherrechte.
  • 1.7.4: Genossenschaften.
  • 1.7.5: Unlautere Werbung.
  • 1.7.6: Gegenseitige Hilfe.

Energieautonomie