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Stadtwerke Burscheid: Reise nach Norwegen mit Folgen
(24. Juni 2005) Ein Wochenendtrip des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Burscheid zur Förderplattform Sleipner A in Norwegen beschäftigt die Kölner Staatsanwaltschaft.Aufgrund einer Strafanzeige im Vorfeld der Reise habe die Staatsanwaltschaft Köln eine richterliche Durchsuchungsanordnung erwirkt, berichtet die "Westdeutsche Zeitung".
Einen Tag bevor die 17-köpfige Reisegruppe auf Einladung der E.ON Ruhrgas AG und des Öl- und Gaskonzerns Statoil für drei Tage nach Norwegen aufgebrochen sei, sei es deshalb zu Durchsuchungen bei den Burscheider Stadtwerken und der Ruhrgas in Essen gekommen. Es werde wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ermittelt, allerdings handele es sich um einen Anfangsverdacht, schreibt das Blatt weiter.
Die Kripobeamten seien vor allem an der Teilnehmerliste interessiert gewesen. Öffentlichen Amtsträgern sei die Annahme eines Vorteils im Zusammenhang mit der Dienstausübung verboten. Als einen solchen möglichen Vorteil stufe die Staatsanwaltschaft nach den ersten Erkenntnissen die Norwegenreise ein, heißt es in dem Bericht. Die jüngere Rechtsprechung beziehe den Begriff Amtsträger nicht mehr nur auf Beamte, sondern beispielsweise auch auf Ratsmitglieder. An der Reise hatten dem Bericht zufolge der komplette Aufsichtsrat und sieben weitere Ratsherren teilgenommen. Die Kommunalpolitiker wähnen sich laut "Westdeutsche Zeitung" auf der sicheren Seite: Vorteilsnahme setze voraus, dass für den gewonnenen Vorteil auch eine Gegenleistung erbracht werde. Der aktuelle Liefervertrag mit der Ruhrgas über 80% der jährlichen Gasmenge laufe aber noch bis 2012. Dazwischen lägen die Kommunalwahlen 2009. Keiner der heutigen Ratsmitglieder könne sicher sein, dann wieder gewählt und über den Stadtrat auch erneut in den Aufsichtsrat zu gelangen, um dort über den neuen Liefervertrag zu entscheiden, so die Argumentation der Kommunalpolitiker. Bezüglich der restlichen 20% der jährlichen Gasmenge entscheide seit der entsprechenden Änderung des Gesellschaftervertrages der Geschäftsführer der Stadtwerke Burscheid, Siegfried Thielsch allein, schreibt die Zeitung. Der Aufsichtsrat werde nur informiert. Thielsch, der wegen dieser 20% Liefermenge kurz vor neuen Vertragsverhandlungen stehe, haben deswegen nicht an der Reise teilgenommen. Trotzdem werde Thielsch der Beihilfe zur Vorteilsannahme verdächtigt, weil er die Einladung an den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung weitergeleitet habe.
Als einen Grund für das Ermittlungsverfahren vermuten die Betroffenen laut Bericht die besondere Sensibilität der Kölner Staatsanwaltschaft seit dem Trienekens-Skandal. E.ON Ruhrgas habe keine Stellungnahme abgeben wollen. Die Stadtwerke Burscheid waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Quelle: Dow Jones VWD


