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Sachsen-Anhalt will Strom-Regulierung einschränken

(30. Juni 2005) In Teilen der CDU herrscht Empörung über den Versuch des unionsgeführten Landes Sachsen-Anhalt, kurz vor der Verabschiedung der Verordnungen zum Energiewirtschaftsgesetz im Bundesrat den Wettbewerb auf dem Energiemarkt auszuhebeln.


"Die Kosten für Anlagen, die längst abgeschrieben sind, dürfen Kunden nicht noch einmal in Rechnung gestellt werden", sagte der hessische CDU-Wirtschaftsminister Alois Rhiel der FTD zu dem Vorstoß Sachsen-Anhalts: "Wer die Höhe der Entgelte in den Energienetzen begrenzen will, darf keine Luftbuchungen zulassen."

Genau dies werfen Unionspolitiker der CDU-geführten Landesregierung von Sachsen-Anhalt vor. In einem schriftlichen Bundesratsantrag tritt die Regierung in Magdeburg dafür ein, dass künftig Netzbetreiber bei der Kalkulation ihrer Netzentgelte sehr lange Abschreibungszeiten zu Grunde legen sollen. Es soll nicht mehr überprüft werden, ob bei der internen Kalkulation bisher die Fristen deutlich kürzer waren. So würde es für die Betreiber möglich, auch Entgelte für Anlagenteile zu kassieren, die sie intern längst vollständig finanziert und abgeschrieben haben. Der Antrag soll am Donnerstag im Innenausschuss des Bundesrats beschlossen werden. Eine Mehrheit für Sachsen-Anhalt ist nicht ausgeschlossen, da auch Hamburg und Brandenburg sowie die SPD-geführten Länder den Antrag unterstützen könnten.
Pfeiffer: "Das ist nicht akzeptabel"
"Der Versuch, den bisherigen Kompromiss über die nicht zuständigen Innenminister auszuhebeln, ist sehr unerfreulich. Das Vorgehen ist auch vom Stil her fragwürdig", empörte sich am Mittwoch der Energie-Experte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer: "Offensichtlich reicht der lange Arm der großen Netzbetreiber nicht nur in den hintersten Winkel des Bundeswirtschaftsministeriums, sondern auch in viele Landesregierungen. Das ist nicht akzeptabel."

Pfeiffer wies darauf hin, dass Bund und Länder sich einvernehmlich auf eine Regelung in den Entgeltverordnungen zum Strom- und Gasmarkt geeinigt hatten. Darin ist eine Kontrolle vorgesehen, dass Netzbetreiber bereits abgeschriebene Netzbestandteile nicht noch einmal in Rechnung stellen dürfen.

Der Bundesratsantrag von Sachsen-Anhalt, der der FTD vorliegt, sieht vor, diese Kontrollmöglichkeit zu kippen. Zugrunde gelegt werden sollen künftig einheitliche, sehr lange Abschreibungszeiten. Damit würden die Möglichkeiten der Bonner Regulierungsbehörde für den Strommarkt deutlich eingeschränkt.
Wirtschaftsministerium zeigt sich kompromissbereit
Hinter dem Vorstoß stehen auch das unionsgeführte Hamburg und der CDU-Wirtschaftsminister von Brandenburg, Ulrich Junghanns. "Ich erinnere deutlich an die Vereinbarung, die wir im Vermittlungsausschussverfahren getroffen haben", sagte dazu der hessische Wirtschaftsminister Rhiel: "Dabei muss es bleiben. Pacta sunt servanda."

Das Magdeburger Wirtschaftsministerium gab sich am Mittwochabend kompromissbereit. "Wir werden zusammen mit Bayern einen Einigungsvorschlag einbringen und hoffen auf eine einvernehmliche Lösung", sagte eine Sprecherin.

Dem werden aber voraussichtlich Hamburg und Brandenburg einen Strich durch die Rechnung machen. Beide Bundesländer halten weiter daran fest, die Kontrollmöglichkeiten der Regulierungsbehörde einzuschränken. "Der Antrag von Sachsen-Anhalt wird von uns voll unterstützt", sagte eine Sprecherin des brandenburgischen Wirtschaftsministeriums. Es handele sich dabei auch nicht um eine Nacht- und Nebelaktion. Vielmehr seien die Innenminister für den Schutz kommunaler Interessen zuständig. Diese Aufgabe würden sie im Innenausschuss des Bundesrats wahrnehmen.

In Expertenkreisen hieß es, dass die Regelungen den Kern der Bewertungsfragen betreffen, für die ab 1. Juli die Bonner Regulierungsbehörde zuständig ist. Die Regelung, die Sachsen-Anhalt ändern will, hatte die Unionsseite am 31. Mai selbst in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anlässlich der Beratung des Energiewirtschaftsgesetzes eingebracht.

Aus der FTD vom 30.06.2005 Timm Krägenow, Berlin

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