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Korruptionsbekämpfung durch die UNO - Deutschland ist nicht dabei
(22. Februar 2006) Ecuador hat es geschafft, Uganda und Peru auch. Nur Deutschland war nicht dabei, als die UN-Konvention gegen Korruption am 14. Dezember 2005 in Kraft trat. Sie verbietet Politikern jegliche Annahme von Präsenten und Annehmlichkeiten und macht eine schärfere strafrechtliche Verfolgung möglich.
Vorteilsnahme wird bei deutschen Bundestagsabgeordneten bislang nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Verkauf einer Stimme bei einer Abstimmung nachgewiesen werden kann. Nach Ansicht von Korruptionsbekämpfern könnte mit einer Umsetzung der Konvention der zentrale Schwachpunkt in den deutschen Anti-Korruptions-Bestimmungen beseitigt werden.
Diese Meldung gehört zu den Top-Ten der in den Medien vernachlässigten Themen.


