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Hildesheimer Sitten: E.ON-Tochter schmiert OB
(13. März 2006 geändert 18. Mai 2006) Der Korruptionsprozeß gegen den Hildesheimer OB Kurt Machens wird neu aufgerollt. Die Freisprüche gegen ihn und zwei Vorstände der Hildesheimer Stadtwerke durchs Landgericht Hildesheim wurde vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Mai 2006 aufgehoben. Machens habe sich im Zusammenhang mit Spenden bei der Teilprivatisierung der Hildesheimer Stadtwerke zumindest wegen Vorteilsannahme sowie wegen Untreue strafbar gemacht, so der Bundesanwalt.
Die Beteiligten hätten sich auf einen gemeinsamen Plan zur Umgehung eines offiziellen Bieterverfahrens für den Verkauf von Anteilen an den Stadtwerken verständigt. Dazu sei eine Spende der E.ON-Beteiligung Thüga und der Ruhrgas von insgesamt knapp 500 000 Euro im eigens gegründeten Verein "Pecunia non olet" versteckt und der städtischen Kontrolle entzogen worden. Nachdem beide Energieversorger im Februar 2000 die Zahlung zugesagt hätten, sei der Verkauf von 25,2% der Stadtwerke an die beiden beschlossen worden.


