Ab 2020 nur Niedrigenergie
(22. Mai 2010) Ab 2020 dürfen in der EU nur noch Niedrigenergiehäuser gebaut werden. Neue Wohngebäude müssen strenge Energiesparvorgaben erfüllen und zu einem wesentlichen Anteil mit erneuerbarer Energie versorgt werden.
Für öffentliche Gebäude mit mehr als 500 m2 Fläche gilt die Regelung bereits zwei Jahre früher. Das beschloss das EU-Parlament in einer EU-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende Rechtsvorschriften zu erlassen.
Die neuen Vorschriften gelten auch für Gebäude, die renoviert werden, wenn die Renovierungskosten über 25% des Gesamtwerts betragen. Konkrete Höchstwerte für den Energieverbrauch enthält das EU-Gesetz nicht.
Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass vor Baubeginn die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit von alternativen Systemen wie Wärmepumpen berücksichtigt wird.
Zudem sehen die neuen Regeln europaweit Energieausweise für Neubauten vor sowie für Häuser und Wohnungen, die verkauft oder vermietet werden.