ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
EU verschärft Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie für Gebäude

EU-Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie für Gebäude wurde verschärft

Von Dr.- Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer, Bremen

(22. Juli 2010) Im Amtblatt der Europäischen Union vom 18. Juni 2010 ist nun die Neufassung der Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" erschienen (2010/31/EU).

Die Bestimmungen von EU-Richtlinien gelten für die Bürger nicht unmittelbar, sondern müssen von den einzelnen Mitgliedsstaaten zunächst in nationale Gesetze aufgenommen werden. Hierfür gewährt die EU eine Frist von 2 Jahren. Die Richtlinie tritt am 8. Juli 2010 in Kraft. Sie schreibt vor, dass u.a. Deutschland die EU-Anforderungen bis zum 9. Juli 2012 in nationale Gesetze einfließen lassen muss. Die Vorschriften für die Verbraucher müssen spätestens ab dem 9. Januar 2013 gelten. Allerdings geschieht so etwas letztendlich nicht immer pünktlich: Bei der bisherigen Gebäudeeffizienzrichtlinie aus dem Jahr 2002 haben die meisten Staaten die Frist deutlich überzogen, Deutschland in einigen Punkten um fast dreieinhalb Jahre!

Warum eine neue Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie?

Die EU hat bemerkt, dass die bisherigen Anforderungen bei weitem nicht ausreichen. Das Ziel der Richtlinie besteht in einer deutlichen Minimierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Die EU beschreibt in dieser Richtlinie u.a. Anforderungen an

  1. Neubauten
  2. Bestehende Gebäude
  3. die Prüfung des Einsatzes regenerativer Energien
  4. Energieausweise
  5. die Inspektion von Heizungsanlagen
  6. die Inspektionen von Klimaanlagen.

Deutschland muss also innerhalb der nächsten 2 Jahre neue Anforderungen erlassen und für deren Umsetzung sorgen. Allerdings hat die EU ein großes Hintertürchen offen gelassen: Nach Art. 4 müssen keine Mindestanforderungen erlassen werden, die über die geschätzte Lebensdauer nicht kosteneffizient sind. Wie die Kosteneffizienz methodisch ungefähr berechnet werden soll, will die EU bis zum 30.6.2011 noch festlegen. Die Staaten werden auf dieser Basis eigene Methodiken festschreiben. Wir dürfen also auf den Erfindungsreichtum der Lobbyisten sehr gespannt sein!

Anforderungen an Neubauten

Ab 2021 dürfen in der EU nur noch so genannte „Niedrigstenergiehäuser" gebaut werden. Das sind Gebäude, die eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweisen. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf „sollte" darüber hinaus aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

Deutschland muss sicherzustellen, dass neue Gebäude die festgelegten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erreichen. Ferner muss vor Baubeginn die Realisierbarkeit der Nutzung alternativer Systeme (Nutzung Erneuerbarer Energie, KWK, Fernwärme und Nahwärme [sofern die Wärme ganz oder teilweise aus Erneuerbaren stammt], Wärmepumpen) geprüft werden. Bei von Behörden als Eigentümer genutzten neuen Gebäuden gilt die Regelung bereits 2 Jahre früher.

Anforderungen Bestehende Gebäude

Es gibt auch durch die neue Richtlinie keine Anforderungen an bestehende Gebäude, wenn diese nicht renoviert werden. Wenn Gebäude allerdings renoviert werden, gilt Folgendes: Deutschland muss Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz an Bestandsgebäude für den Fall festlegen, dass eine größere Renovierung erfolgt. Dabei muss Deutschland selbst definieren, ob darunter entweder verstanden werden soll, dass die „Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle oder der technischen Systeme 25 % des Gebäudewertes (ohne Grundstück) übersteigen", oder dass „mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden". Andere Alternativen sind nicht zulässig.

Die Art der Anforderungen kann sich sowohl auf Bauteile als auch das gesamte Gebäude beziehen. Beides haben wir auch schon bisher in Deutschland. Leider verlangt die EU auch nicht, dass nach größeren Renovierungen der Energiebedarf wie bei Neubauten nahe Null sein muss.

Prüfung des Einsatzes regenerativer Energien

Es bleibt abzuwarten, wie in Deutschland die von der EU gewollte Regelung umgesetzt wird, nach der bei neuen Gebäuden die technische, ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit hocheffizienter „alternativer" Systeme „in Betracht gezogen und berücksichtigt" werden soll.

Da die Baupolitik Ländersache ist und die Überprüfung vor Ort durch die unteren Bauaufsichtsbehörden erfolgen müsste (dort aber kaum noch Personal ist), ist von dieser Anforderung nicht viel zu erwarten. Das Neue gegenüber der bisherigen EU-Regelung ist, dass diese Prüfung nun unabhängig von der Gebäudegröße erfolgen soll (bisher: erst ab 1.000 m²). Weggefallen ist im EU-Gesetz­ge­bungsverfahren die ursprünglich vorgesehene Anforderung, dass diese Prüfung transparent zu do­kumentieren ist.

Energieausweise

Der Stellenwert der Energieausweise und der Modernisierungsempfehlungen wird erhöht. Dies geschieht auf folgende Weise:

  • Die Modernisierungsempfehlungen müssen künftig Angaben zur Kosteneffizienz beinhalten.
  • Der Ausweis muss Informationen darüber geben, wo man genauere Angaben zu den Empfehlungen erhalten kann (bisher: nicht vorgesehen)
  • Deutschland muss dafür sorgen, dass in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen der im Energieausweis dokumentierte Indikator der Gesamtenergieeffizienz (bisher in D: Energiebedarf bzw. -verbrauch pro m²) genannt wird (bisher keine Pflicht)
  • Der Ausweis muss dem potenziellen Käufer in Kopie vorgelegt werden (bisher: zugänglich gemacht werden). Spätestens bei Abschluss des Vertrags muss dem Käufer bzw. Mieter der Ausweis ausgehändigt werden (bisher: nicht vorgesehen)
  • Die Pflicht zur Anbringung des Ausweises im Gebäude wurde ausgeweitet: Bei allen Gebäuden ab 500 m², die von Behörden genutzt werden und die starken Publikumsverkehr aufweisen, ist der Ausweis gut sichtbar auszuhängen. Dies gilt auch für andere als von Behörden genutzte Gebäude (z.B. Hotels), wenn ein Ausweis ausgestellt wurde (bei Neubau, größerer Renovierung, Verkauf, Vermietung). Bei den öffentlichen Gebäuden gilt die Anforderung ab Juli 2015 bereits ab 250 m². Bisher war die Grenze 1.000 m²; eine Aushangpflicht für andere als öffentliche Gebäude gab es nicht.
  • Es wird ein unabhängiges Kontrollsystem für die Energieausweise eingeführt. Die Qualität der Ausweise ist vom Staat stichprobenartig zu prüfen.
Inspektion von Heizungsanlagen und Klimaanlagen

Hinsichtlich der Inspektion von Heizungsanlagen und Klimaanlagen bringt die neue EU-Richtlinie keine erheblichen Erweiterungen. Substantiell neu ist, dass - wenn Inspektionsberichte zu schreiben sind - diese Empfehlungen zur kosteneffizienten Verbesserung der Energieeffizienz der Anlage enthalten sollen und auch diese Berichte durch ein unabhängiges Kontrollsystem überprüft werden. Der Knackpunkt ist jedoch, dass Deutschland dabei bleiben könnte, gar keine Inspektionsberichte zu verlangen! 2005/06 war die Heizungsbranche zu schwach aufgestellt und darüber hinaus mit den Schornsteinfegern zu zerstritten, um sich gegenüber der Hauseigentümer-Lobby durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob man sich 2010/11 besser koordiniert.

Zum Download der Richtlinie

letzte Änderung: 25.10.2018