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Verbändevereinbarung Gas nichtig ? Bundesregierung auf dem Holzweg - Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt zu Lasten privater Verbraucher gescheitert: Beschwerde in Brüssel

Verbändevereinbarung Gas nichtig ?

Bundesregierung auf dem Holzweg - Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt zu Lasten privater Verbraucher gescheitert: Beschwerde in Brüssel

(31. Dezember 2002) - Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat heute in einem Schreiben an EU-Wettbewerbskommissar Monti das weitgehende Scheitern des Wettbewerbs im deutschen Strom- und Gasmarkt kritisiert. Leidtragende seien vor allem die privaten Verbraucher. Die von der Bundesregierung angestrebte Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werde diesen Missstand noch verschlimmern.

Auch die Monopolkommission und der Dachverband der Verbraucherverbände stimmten mit dieser Position überein. Der Verein belegt durch eine neue Studie, dass die Verbändevereinbarung Gas europarechtlich nichtig sei. Sie könne daher nicht, wie von der Bundesregierung vorgesehen, Basis einer gesetzlichen Neuregelung sein.

Der Verein hat die EU-Kommission gebeten, bis zum 20. Januar 2003 einzuschätzen, ob die Verbändevereinbarung Gas für vereinbar mit dem Europarecht gehalten wird. Das Bundeswirtschaftsministerium und die im Bundestag vertretenen Parteien wurden von dem Schreiben informiert. Der volle Wortlaut des Schreibens an die EU-Kommission ist im Internet veröffentlicht.

Zu diesem Thema gibt es eine Studie , die den Nachweis gibt, dass die Verbändevereinbarung Gas nichtig ist.

letzte Änderung: 12.05.2017