EU-Parlament beschließt verschärfte Richtlinie zur Liberalisierung der Energiemärkte
Nach zehnjährigem Tauziehen ist der Weg frei für die vollständige Liberalisierung der Energiemärkte in der EU.
(4. Juni 2003) - Einem entsprechenden Richtlinienpaket stimmte das Europaparlament in abschließender Lesung zu. Demnach wird die Versorgung mit Strom und Gas in der Europäischen Union bis spätestens Mitte 2007 vollständig für den Wettbewerb geöffnet.
Der Zeitplan schreibt vor, dass der Markt spätestens ab 1. Juli 2004 für gewerbliche Abnehmer freigegeben werden muss. Drei Jahre später sollen dann auch alle privaten Haushalte ihren Stromlieferanten frei wählen können. Die Liberalisierung werde "allen zu Gute kommen", da die Auswahl an Anbietern deutlich größer werde, betonte die EU-Kommissarin für Energie und Verkehr, Loyolo de Palacio.
Das Maßnahmenpaket ergänzt Richtlinien aus dem Jahr 1996 und 1998, die es bereits großen industriellen Abnehmern ermöglichen, ihre Lieferanten für Strom und Gas über EU-Grenzen hinweg zu wählen. Die Kommission wollte ursprünglich die völlige Liberalisierung bis 2005 erreichen. Dies scheiterte vor allem am Widerstand Frankreichs, wo die Staatsunternehmen EdF und GdF bisher das Monopol für die Strom- und Gasversorgung haben.
De Palacio kündigte an, die Kommission werde auf eine zügige Umsetzung der Liberalisierungs-Vorschriften durch die Mitgliedsstaaten achten, gerade bei den Privathaushalten. Derzeit gebe es unterschiedliche Bestimmungen in den Mitgliedsländern, von denen einige die Energiemärkte bereits der Konkurrenz freigegeben hätten.
Der Kommission zufolge haben Deutschland, Großbritannien und Schweden die Richtlinien von 1996 und 1998 vollständig umgesetzt, die übrigen EU-Länder nur teilweise. Die Liberalisierung werde zurzeit noch durch das Fehlen ausreichender grenzüberschreitender Netze und Tarif-Strukturen behindert.
Mehr zur Beschleunigungsrichtlinie:
Download Entschließung 1229/2003 des EU-Parlaments v. 26.06.03 30.01.2004
