Inhalt
Stand-by-Grenze
(11. Juli 2008) Die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen eine gesetzliche Obergrenze für den Stand-by-Verbrauch in Haushalten und Büros. Computer, Fernseher, Mikrowellen- oder Faxgeräte dürfen ab 2010 im Regelfall nicht mehr als 1 W verbrauchen, Geräte mit Informationsdisplay nicht mehr als zwei Watt.
Ab 2013 dürfen die Geräte nur noch jeweils die Hälfte dieser Werte verbrauchen. Davon verspricht sich die EU-Kommission eine Senkung des Stromverbrauchs in diesem Bereich um fast 75% bis 2020. Das EU-Parlament muss noch zustimmen.
Die Vorgabe ist die erste Verordnung im Rahmen der "Ökodesign"-Richtlinie. Umwelt- und Verbraucherschützer begrüßten die Begrenzung, drängen aber auf ein generelles Verbot der Stand-by-Funktion und eine Vorschrift für eine Ausschalttaste.


