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Umwelt/Politik + Politik + Europa + Ökodesign-Richtlinie

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Ökodesign-Richtlinie

(25. Juli 2009) Die EU-Kommission hat vier europäische Verordnungen zur "Ökodesign-Richtlinie" in Kraft gesetzt. Sie betreffen Kühlschränke und Fernseher, Industriemotoren und Umwälzpumpen. Unterm Strich sollen damit in der EU von 2020 an jährlich 190 TWh Strom gespart werden.

Die Vorschriften treten schrittweise ab Anfang 2010 in Kraft. Die größte Einzelmaßnahme ist die Vorschrift für neue Elektromotoren in Aufzügen, Industriemaschinen, Rasenmähern oder Werkzeugen. Damit wird so viel Strom gespart, wie ganz Schweden verbraucht.

Bei den Fernsehern soll ab August 2010 höchstens soviel Strom verbraucht werden wie heute im Durchschnitt. Ab April 2012 muss die Energieeffizienz 20% über dem heutigen Durchschnitt liegen. Die Vorgaben für einzelne Modelle hängen von der Bildschirmgröße ab.

Im Januar 2010 und im August 2011 treten Vorgaben für den Verbrauch im Stand-by-Betrieb und bei ausgeschaltetem Gerät in Kraft. Computer, Stereoanlagen, Fernseher, Satellitenreceiver und andere Geräte im Stand-by dürfen nur noch höchstens 1 W verbrauchen, von Ende 2013 an nur noch 0,5 W.

Für Kühl- und Gefrierkombinationen gelten neue Verbrauchsgrenzen ab Juli 2010, sie werden in den kommenden vier Jahren zweimal herabgesetzt. Damit verschwinden Geräte der heutigen Energieklassen A bis G. Übrig bleiben Geräte, deren Verbrauch heute mit A+ oder besser angegeben ist.

Auch Umwälzpumpen für Heizungen und Heißwasseranlagen müssen sparsamer arbeiten, was die "intelligenten" Umwälzpumpen fördert, die ihre Leistung an den jeweiligen Bedarf der Heizungsanlage anpasst.

Alle diese Vorgaben wurden vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten gebilligt und führen die "Ökodesign-Richtlinie" von 2005 aus. Anfang 2009 wurden bereits Vorschriften für Beleuchtungen angenommen, die die klassischen Glühbirnen ab September aus den Läden verbannt.

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