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Stromkennzeichnung
Die bunten Elektronen
(16. September 2003) Die EU-Richtlinie für Strom 2003/54/EG schreibt vor, dass alle Stromversorgungsunternehmen den Anteil der Energieträger an ihrer Stromerzeugung offen legen. Was bedeutet diese Regelung? Vielen Verbrauchern ist mittlerweile klar, wie umweltbelastend die Stromerzeugung ist. Sie wünschen Informationen über die konkreten Umweltwirkungen des eigenen Stromverbrauchs, um auch die Wahl eines Stromanbieters an diesen Informationen ausrichten zu können.
In 20 Bundesstaaten der USA gibt es eine Kennzeichnungspflicht, ebenso im kanadischen Bundesstaat Ontario und in Österreich. Die EU-Richtlinie schreibt die Offenlegung des Energieträgeranteils für jeden Stromversorger nun auch verpflichtend vor. Auch über die mit der Stromherstellung verbundenen Umweltwirkungen muss informiert werden. Die konkrete Umsetzung obliegt jedem einzelnen Mitgliedsland.
Kennzeichnung von Lieferanten, nicht von Strom
Die Kennzeichnung von Strom ist physikalisch nicht möglich. weiter lesen

Auszüge aus der EU-Richtlinie 2003/54/EG
Kapitel II: Allgemeine Vorschriften für die Organisation des Sektors weiter lesen
Aus dem Urteil des OLG München v. 26.07.01, Az.: 29 U 1534/01:
Die Beklagte (E.on) verstößt mit den angegriffenen Werbeaussagen gegen das Verbot irreführender Werbung weiter lesen


