ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Kennzeichnung von Lieferanten, nicht von Strom Die Kennzeichnung von Strom ist physikalisch nicht möglich.

Kennzeichnung von Lieferanten, nicht von Strom

Die Kennzeichnung von Strom ist physikalisch nicht möglich. Deshalb schreibt die Richtlinie auch die Information über alle Bezugsquellen eines Stromversorgungsunternehmens vor. E.on muss also über seine gesamten Strombezugsquellen aufklären und nicht zum Beispiel über das "Produkt" Aquapower. Zur Vermeidung von Verwirrung sollte deshalb von einer "Kennzeichnung der Stromherkunft" und nicht von einer "Stromkennzeichnung" gesprochen werden. Die Kennzeichnung muss sich laut EU-Richtlinie auf den Erzeugungsmix des vorangegangenen Jahres beziehen.

Das Oberlandesgericht München hatte es der E.on untersagt, mit der Lieferung von Wasserkraftstrom zu werben. Die BEWAG wirbt heute noch im Internet vollmundig: "Mit ÖkoPur haben Sie die Garantie, Ihren Strom aus 100 Prozent regenerativen Energien zu beziehen. Das beweist auch das Zertifikat des unabhängigen EnergieVision e.V., der vom Öko-Institut Freiburg, dem WWF Deutschland und der Verbraucherzentrale getragen wird."

Stromwäsche?

Ein großer deutscher Stromkonzern verkaufte in der Vergangenheit Kernkraftstrom günstig nach Skandinavien und bezog von dort wiederum Wasserkraftstrom. Physikalisch blieb der Kernkraftstrom in Deutschland, jedoch nun mit der "korrekten" Kennzeichnung als Wasserkraftstrom. Die EU-Richtlinie schreibt diesbezüglich vor, dass die Angaben über die Stromherkunft verlässlich sein müssen.

Verträge und Zertifikate

Üblicherweise knüpft die Herkunftskennzeichnung an den Strombezugsverträgen eines Versorgers an: Mit welchem Kraftwerk bestehen Lieferverträge? Komplizierter wird es beim Stromhandel über einen oder mehrere Zwischenhändler oder gar über die Strombörse. Auch die physikalische Stromherkunft könnte als Kriterium herangezogen werden. Allerdings könnten dann nur Netzbetreiber und niemals reine Stromverkäufer gekennzeichnet werden. Der Zertifikatehandel verspricht einen Ausweg: Die Erzeuger von Grünstrom geben Zertifikate für eine bestimmte Strommenge. Diese Zertifikate können gekauft werden. Der Käufer kann dann behaupten, er verfüge über Grünstrom, unabhängig vom Stromhandel und vom physikalischen Stromfluss. Ein System europäischer Grünstromzertifikate gibt es in der Schweiz: RECS

Tabelle Power Content Label

Power Content Label der California Energy Comission.

Gefahren der Kennzeichnung

Erschwert wird die neutrale Diskussion einer Kennzeichnung nicht nur durch die Komplexität des Themas, sondern auch durch die vielfachen wirtschaftlichen Interessen, die damit verknüpft sind. Die Undurchsichtigkeit erleichtert die gezielte Irreführung von Verbrauchern und erfordert besondere Wachsamkeit. Hier liegt auch eine Gefahr der Kennzeichnung. Die EU hat ein Projekt zur Stromkennzeichnung gestartet unter der Bezeichnung "Consumer Choice and Carbon Consciousness for Electricity (4CE)". Weitere Informationen gibt es unter www.electricitylabels.com

Grafik

So kann eine Stromkennzeichnung aussehen

letzte Änderung: 12.01.2015