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News zum Thema Energiepolitik


Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Regierungspfusch verteuert Strom um zwei Cent

Blamable Sündenliste der Bundesregierung

(1. Dezember 2011, geändert 13. Januar 2012) Durch zahlreiche Fehler haben Bundesregierung und Regierungsfraktion im Bundestag die Strompreise von Privatkunden und Mittelstand um rund zwei Cent je Kilowattstunde deutlich ansteigen lassen. Entlastet wurden dagegen die energieintensiven Großbetriebe, die ohnehin schon weitgehende Steuerprivilegien genießen (geringere Konzessionsabgabe, Spitzenausgleich bei der Ökosteuer, Energiesteuerbefreiungen im Umfang von mehreren Milliarden Euro, Details siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen, BT Drucksache 17/7450). Die Sündenliste sieht folgendermaßen aus (die Preisanstiege sind jeweils ohne Mehrsteuer angegeben):

  • Der gesetzestechnische Mangel in der Anreizregulierungsverordnung wurde nicht erkannt und behoben. Die Netzbetreiber haben in der Folge die Netzentgelte um rund zehn Prozent angehoben. Volumen: Rund zwei Milliarden Euro. Folge für die Stromtarife: Anstieg um 0,6 Ct/kWh. Abhilfe wird derzeit über eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes versucht.
  • Bei der Berechnung der EEG-Umlage wurde die Liquiditätsreserve bereits für 2011 berücksichtigt, obwohl die gesetzliche Grundlage mit dem novellierten EEG erst 2012 in Kraft tritt. Volumen: rund 400 Mio. Euro. Folge für Stromtarife: Anstieg um 0,1 Ct/kWh. Abhilfe ist nicht möglich.
  • Befreiung der stromintensiven Industrie mit über 10 GWh Jahresverbrauch und über 7.000 Volllaststunden von der Zahlung der Netzentgelte durch § 19 (2) Satz 2 StromNEV. Volumen: Rund eine Milliarde Euro. Diese Summe wird fast ausschließlich durch die Verbraucher mit weniger als 100.000 kWh/a aufgebracht. Folge für die Stromtarife: Anstieg um 0,65 Ct/kWh. Abhilfe ist möglich durch ein Eingreifen der EU-Kommission. Eine entsprechende Beschwerde wurde vom Bund der Energieverbraucher e.V. eingereicht. Beschwerde
  • Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Umlage für Erneuerbare Energien (sog. „besondere Ausgleichsregelung“ in § 40 EEG). Volumen: 2,2 Mrd. Euro (Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG, Stand 3.5.2011, Seite 155). Diese Befreiung wird durch das neue EEG ab 2012 ausgeweitet auf Firmen mit einem Jahresstromverbrauch von über 1 GWh und über 14% Stromkosten an den Gesamtkosten. Folge für die Stromtarife: Anstieg um 0,35 Ct/kWh. Abhilfe möglich durch eine Eingreifen der EU-Kommission. Eine entsprechende Beschwerde wird vom Bund der Energieverbraucher e.V. eingereicht.
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Strom und Gas: Verbraucherverband beschwert sich in Brüssel

(5. November 2011) Deutsche Verbraucher müssen unnötig hohe Preise für Strom und Gas bezahlen und auf verbrieftes Recht verzichten. Schuld daran ist die Bundesregierung, die von der EU vorgeschriebene Regeln für den Energiemarkt bisher nicht umgesetzt hat. Dagegen hat der Bund der Energieverbraucher heute in Brüssel Beschwerde eingereicht.

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 Download Cartoon Maus & Elefant 1654x1654 (1,46 MB)

Zu wenig Transparenz, mangelhafter Wettbewerb, schleppend langsame Wechselmöglichkeiten und zu wenig Schutz für Verbraucher: Das sind die Hauptkritikpunkte der Verbraucherschützer am derzeitigen Energierecht. „Der fehlende Wettbewerb ist aus unserer Sicht einer der Hauptgründe, warum deutsche Verbraucher mit die höchsten Energiepreise bezahlen müssen“, kritisiert Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Bund der Energieverbraucher. Der Verein macht sich seit 24 Jahren für Verbraucherrechte stark. Heute hat er sich mit einer offiziellen Beschwerde an die EU-Kommission in Brüssel gerichtet. „Unsere Regierung lässt ihre eigenen Verbraucher im Regen stehen – und das teilweise schon seit zehn Jahren“, so Peters. „Offenbar muss die EU die Bundesregierung zur Umsetzung zwingen.“

Die Kritikpunkte der Beschwerde im Einzelnen:
  1. Mangelnde Entflechtung: Die EU-Richtlinie schreibt eine strikte Trennung von Netzbetrieb und Energieverkauf vor („Entflechtung“). In Deutschland gilt dies nur für Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden. Dadurch betreffen die Entflechtungsregelungen nur etwa neun Prozent der deutschen Strom- und vier Prozent der deutschen Gasversorgungsunternehmen. Bei allen übrigen können Netzbetreiber und Energielieferant aus einem Unternehmen stammen und ortsfremden Anbietern das Leben schwer machen.
    „In ihrer jetzigen Form verhindert die Ausnahmeregelung die Durchsetzung der Entflechtung. Die Trennung von Netzbetrieb und Energieverkauf bildet aber eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Energiemarkt und für faire Preise“, kritisiert Dr. Aribert Peters. Selbst das Bundesland Baden-Württemberg forderte unlängst, die Ausnahmeregelung von 100.000 auf 10.000 Kunden herabzusetzen.
  2. Rascher Anbieterwechsel: Die EU schreibt vor, dass Verbraucher ihren Strom- oder Gaslieferanten innerhalb von drei Wochen wechseln können. Deutsche Verbraucher haben jedoch weiterhin das Nachsehen: Die Drei-Wochen-Frist (§ 20a EnWG) gilt erst ab Anmeldung des Wechsels durch den neuen Lieferanten beim örtlichen Netzbetreiber. Dies kann unter Umständen deutlich länger als die von Brüssel geforderten drei Wochen in Anspruch nehmen. Für die Gesamtdauer des Wechselprozesses gibt es in der Bundesrepublik keine zeitliche Beschränkung. In anderen EU-Ländern ist dies anders: Dort kann man innerhalb von zwei oder sogar nur einer Woche (Irland) den Anbieter wechseln.
     Download Bericht CEER zum Lieferantenwechsel in EU-Mitgliedsländern (Stand 01.07.11) 
  3. Transparente Vertragsbedingungen: Unverständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen und undurchsichtige Klauseln sind laut der EU-Richtlinie nicht zulässig: Sie fordert ein hohes Maß an Transparenz für die Vertragsbedingungen. Das in Deutschland geltende Recht wird diesen Anforderungen vermutlich nicht gerecht. Selbst der Bundesgerichtshof bittet derzeit den Europäischen Gerichtshof in dieser Angelegenheit gleich in drei Fällen um Klärung. Die Verfahren sind beim EuGH unter den Aktenzeichen C-92/11, C-359/11 sowie C-400/11 anhängig.
  4. Unabhängige Regulierungsbehörde: Die Bundesnetzagentur soll den Energiemarkt regulieren. Doch weil hierzulande das Bundeswirtschaftsministerium der Bundesnetzagentur Anweisungen erteilen kann, widerspricht dies der in der Richtlinie geforderten Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde von der Regierung.
  5. Schutzwürdige Verbraucher: Deutschland hat nicht festgelegt, welche Verbraucher besonders „schutzwürdig“ sind. Bei besonders schutzwürdigen Verbrauchern – zum Beispiel alten, kranken oder behinderten Menschen – dürfen die Energieunternehmen nicht einfach Strom oder Gas sperren, selbst wenn sich der Verbraucher im Zahlungsrückstand befindet. Die Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten dazu, festzulegen, welche Verbraucher unter diese Regelung fallen. Gleichzeitig müssen die Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Schutz dieser Kunden zu gewährleisten. In der Bundesrepublik stellen die Stromlieferanten jährlich rund 800.000 Haushalten die Stromversorgung ab, weil die Rechnungen nicht bezahlt wurden. Wie viele hilfsbedürftige Menschen darunter fallen, ist nicht bekannt, denn empirische Untersuchungen dazu fehlen.

Die EU-Kommission hat bereits im September 2011 Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedsstaaten wegen der verspäteter oder fehlender Umsetzung der Strom-Richtlinie und gegen 18 Staaten wegen verspäteter Umsetzung der Gasrichtlinie eingeleitet. (Drittes Richtlinienpaket)

Welche Energiewende?

Wird die Energiewende falsch angegangen, drohen Stromausfälle und extreme Preisanstiege. weiter lesen

Neues Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 9. August 2011 weiter lesen

Bundestag und Bundesrat beschließen Energiepaket

Das Energierecht ist kräftig umgekrempelt worden. In einem beispiellosen Kraftakt haben Ministerien, Bundestag und Bundesrat eine ganze Reihe von neuen Regelungen in Kraft gesetzt weiter lesen

Gesetze zur Energiewende auf dem Weg

Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 zahlreiche Gesetze zur Energiewende beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt weiter lesen

Berlin verschleppt Verbraucherschutz

Drittes Richtlinienpaket verschlafen weiter lesen

Carrotmobs

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Energiekonzept der EU begrüßt

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat das Energiekonzept der EU von Kommissar Oettinger begrüßt weiter lesen

Energiekonzept: Konterrevolution mit gut bezahlten Regierungslügen

Der Bund der Energieverbraucher lehnt das Energiekonzept der Bundesregierung entschieden ab. weiter lesen

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