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Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Regierungspfusch verteuert Strom um zwei Cent
Blamable Sündenliste der Bundesregierung
(1. Dezember 2011, geändert 13. Januar 2012) Durch zahlreiche Fehler haben Bundesregierung und Regierungsfraktion im Bundestag die Strompreise von Privatkunden und Mittelstand um rund zwei Cent je Kilowattstunde deutlich ansteigen lassen. Entlastet wurden dagegen die energieintensiven Großbetriebe, die ohnehin schon weitgehende Steuerprivilegien genießen (geringere Konzessionsabgabe, Spitzenausgleich bei der Ökosteuer, Energiesteuerbefreiungen im Umfang von mehreren Milliarden Euro, Details siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen, BT Drucksache 17/7450). Die Sündenliste sieht folgendermaßen aus (die Preisanstiege sind jeweils ohne Mehrsteuer angegeben):
- Der gesetzestechnische Mangel in der Anreizregulierungsverordnung wurde nicht erkannt und behoben. Die Netzbetreiber haben in der Folge die Netzentgelte um rund zehn Prozent angehoben. Volumen: Rund zwei Milliarden Euro. Folge für die Stromtarife: Anstieg um 0,6 Ct/kWh. Abhilfe wird derzeit über eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes versucht.
- Bei der Berechnung der EEG-Umlage wurde die Liquiditätsreserve bereits für 2011 berücksichtigt, obwohl die gesetzliche Grundlage mit dem novellierten EEG erst 2012 in Kraft tritt. Volumen: rund 400 Mio. Euro. Folge für Stromtarife: Anstieg um 0,1 Ct/kWh. Abhilfe ist nicht möglich.
- Befreiung der stromintensiven Industrie mit über 10 GWh Jahresverbrauch und über 7.000 Volllaststunden von der Zahlung der Netzentgelte durch § 19 (2) Satz 2 StromNEV. Volumen: Rund eine Milliarde Euro. Diese Summe wird fast ausschließlich durch die Verbraucher mit weniger als 100.000 kWh/a aufgebracht. Folge für die Stromtarife: Anstieg um 0,65 Ct/kWh. Abhilfe ist möglich durch ein Eingreifen der EU-Kommission. Eine entsprechende Beschwerde wurde vom Bund der Energieverbraucher e.V. eingereicht. Beschwerde
- Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Umlage für Erneuerbare Energien (sog. „besondere Ausgleichsregelung“ in § 40 EEG). Volumen: 2,2 Mrd. Euro (Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG, Stand 3.5.2011, Seite 155). Diese Befreiung wird durch das neue EEG ab 2012 ausgeweitet auf Firmen mit einem Jahresstromverbrauch von über 1 GWh und über 14% Stromkosten an den Gesamtkosten. Folge für die Stromtarife: Anstieg um 0,35 Ct/kWh. Abhilfe möglich durch eine Eingreifen der EU-Kommission. Eine entsprechende Beschwerde wird vom Bund der Energieverbraucher e.V. eingereicht.
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