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Energiegenossenschaften

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Online-Kaufgemeinschaft für Strom und Gas

(22. Dezember 2010, aktualiisert 16. März 2011, 1. September 2011) Durch Verbrauchermacht Preise drücken: Mit diesem Konzept gehen verschiedene Anbieter in dern Markt. 

  • Buzzn: Gemeinsam geht's günstiger. Buzzn kauft auch Strom von Netzeinspeisern auf.
    Erfahrungen liegen uns noch nicht vor.
  • consumerpool.de organisiert gemeinsamen Strombezug.
  • Die Wir-Preis im Oktober 2010 mit einem Internetportal an den Start. Unter www.wirpreis.de können sich Interessenten kostenlos für Strom- oder Gasbezug anmelden. Das Portal sammelt die Anfragen und schreibt sie unter den Versorgern aus. An der 2010 in Hamburg gegründeten WirPreis GmbH sind die Gründer Arne Flick und Michael Grodd beteiligt. Die Firma verfügt nach eigenen Angaben über Kapitalreserven für die nächsten drei Jahre.
  • Ein ähnliches Konzept hat heizoelpool.de für Sammelbestellungen bei Heizöl realisiert.
  • Der in Belgien und den Niederlande tätige Internetdienstleister ichoosr will mit demselben Konzept auch in Deutschland einen gemeinsamen Anbieterwechsel beim Strom organisieren. Bei einem regional begrenzten Test mit dem Bund der Energieverbraucher e.V. hat sich die Zusammenarbeit allerdings nicht bewährt und wurde beendet. Auch bei der Kooperation mit der Tageszeitung Die Welt leistete sich ichoosr gewaltige Schnitzer.
  • Die Kofler Energies Club AG wollte für einen Jahresbeitrag von 75 Euro jährliche Einsparungen von mindestens 150 Euro verwirklichen. Der Club ging im Oktober 2010 an den Start. Bereits Anfang 2011 stellte der Club seine Arbeit ein, weil die erwarteten Mitgliederzahlen nicht erreicht wurden.
  • Der „Energiesparclub" von co2online wird staatlich gefördert und ist deshalb kostenlos: www.energiesparklub.de
  • Der enedi.de Energiesparclub bezeichnet sich selbst als "Gewerkschaft der Stromkunden" (www.enedi.de). Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 50 Euro, ein Jahresbeitrag wird nicht erhoben. enedi will von seinen Mitgliedern eine Vollmacht für den Stromanbieterwechsel. Der Kunde wechselt also automatisch zu dem von enedi ermittelte günstigsten Anbieter. Vor dem Wechsel wird man informiert und kann dann innerhalb von zwei Wochen dem Wechsel widersprechen. Enedie verspricht eine jährliche Mindestersparnis von 100 Euro.

Gemeinsam günstiger kaufen

Gemeinsam geht's günstiger - warum nicht mit anderen im Verbund Strom, Gas und Heizöl kaufen und dadurch Preisvorteile erzielen? Was einfach und einleuchtend klingt, gestaltet sich in der Praxis oft schwierig.

(16. Dezember 2008) - Egal, ob auf dem Markt oder beim Energielieferanten: Wer große Mengen einkauft, freut sich in der Regel über deutlich günstigere Preise.

Der Vorteil für den Lieferanten liegt auf der Hand: Er braucht nur einmal liefern, schreibt nur eine Rechnung und profitiert von geringeren Vertriebskosten. Die Mengenrabatte bei Energie liegen oft jedoch weitaus höher als die Kostenersparnisse der Lieferanten. Denn Großabnehmern stehen mehr Angebote am Markt offen und sie verfügen über das Know-how für einen professionellen Einkauf und dadurch über eine wesentlich bessere Verhandlungsposition.

Schließen sich Verbraucher zusammen, dann können sie über eine Sammelbestellung beim Händler möglicherweise bessere Preise durchsetzen. Denkbar ist auch, dass die Verbraucher einen eigenen Energiehandel gründen, zum Beispiel als Genossenschaft.

Oft laufen die Vertriebswege über mehrere Stufen. Wer eine Stufe überspringt - etwa den Zwischenhändler - kann gewaltige Ersparnisse erzielen.

Schließen sich private Verbraucher zum Bezug großer Mengen zusammen, müssen sie jedoch ein Problem noch lösen: Wie gelangen Öl, Gas oder Strom zu den unterschiedlichen Abnahmestellen? Die Verteilung verursacht Kosten. Diese hängen von den Transportentfernungen und der Zahl der Abnahmestellen ab.

  • In Saig im südlichen Schwarzwald liegt die Stromversorgung in den Händen einer Genossenschaft von Bürgern. Alle versorgten Einwohner erhielten in den letzten Jahren von der Genossenschaft einen Umsatzbonus von 14 Prozent ihrer Stromkosten. Der Zusammenschluss entstand bereits 1919 und geht mit großem Elan in die Zukunft.
  • Im Phönix-Projekt organisierte der Bund der Energieverbraucher in den Jahren 1994 bis 2000 den stark vergünstigten Direktbezug von Solaranlagen vom Hersteller. Das brachte das gesamte Preisgefüge der Branche ins Wanken und verhalf fast 20.000 Haushalten zu einer preiswerten Solaranlage.

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  • Im Schwarzwaldort Schönau übernahmen die Bürger das Stromnetz in die eigene Hand und versorgen seither dort günstiger und umweltfreundlicher als vergleichbare Anbieter auf dem Markt.
  • Im Jahr 1999 konnten Vereinsmitglieder in ganz Deutschland "bunten Strom" besonders günstig beziehen. Der Verein war der erste überregionale Stromanbieter in Deutschland.
Verbraucherzusammenschlüsse haben eine Reihe von Vorteilen:
  • Das Engagement der Beteiligten ist höher. Die Lohnkosten fallen dadurch geringer aus.
  • Die Kommunikation erfolgt besser als zwischen Konzern und Kunde.
  • Der Schlendrian und die innerbetriebliche Konkurrenz sind geringer.
  • Die Organisation kann wesentlich effizienter erfolgen.
  • Es werden neue Wege beschritten und neueste Techniken und Erfahrungen eingesetzt.
  • Die betrieblichen Hierarchien sind flacher.
  • Verbraucherzusammenschlüsse genießen von vornherein die Sympathie der Öffentlichkeit und haben daher beim Marketing Vorteile.
Nachteilig dagegen wirken sich die folgenden Faktoren aus:
  • Verbraucher verfügen oft nicht über das Know-how und die Erfahrung von Energieprofis. Dadurch sind teure Fehler möglich, was die Effizienz beeinträchtigt.
  • Andere Marktteilnehmer betrachten die Verbraucherzusammenschlüsse als Eindringlinge und versuchen, sie vom Markt fernzuhalten. Das führt zu zusätzlichen Problemen und Kosten.
  • Zwar liegen die Personalkosten durch ehrenamtliches Engagement oder geringe Entgelte niedrig, doch der Selbstausbeutung der Engagierten sind Grenzen gesetzt: Auf Dauer und für einen größeren Personenkreis ist dies kein tragfähiges Konzept.
  • Wenn Verbraucher zu Verkäufern werden, wechseln sie faktisch die Seite. Das hat unweigerlich auch Konsequenzen - für das Denken und Handeln der Beteiligten, aber auch für ihre juristische Position. Aus Verbrauchern und Abnehmern werden Konkurrenten im Wettbewerb, die alle juristischen und wirtschaftlichen Spielregeln der Anbieterseite zu berücksichtigen haben.
  • Oft engagieren sich auf der Verbraucherseite besonders idealistische Menschen, die kaum Erfahrung in der Führung von Firmen und bei Vertragsverhandlungen, Rechtsgeschäften, Kalkulation und Marketing besitzen. Sie bekommen bei Banken kaum Kredite.
  • Verbraucher starten oft mit einem basisdemokratischen Anspruch als Genossenschaft. Das kann die Entscheidungsfindung im Tagesgeschäft ungemein erschweren oder gar unmöglich machen. Erfolgreiche Verbraucherzusammenschlüsse erfordern einfache und praktikable Entscheidungsprozesse.
  • Verantwortlichkeit: Wer Energie oder ein Produkt verkauft, haftet dem Käufer gegenüber dafür mit allen Konsequenzen. Daran ändert auch eine idealistische Motivation nichts.
  • Haftung: Handelt eine Gemeinschaft gemeinsam Preise aus, so kann das bereits als Gemeinschaftsunternehmen (GbR) angesehen werden und eine Haftung jedes einzelnen Beteiligten gegenüber der Gemeinschaft auslösen.

Ausschlaggebend für den Erfolg eines Verbraucherzusammenschlusses ist eine hohe Glaubwürdigkeit verbunden mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Allzu leicht gerät die verbraucherpolitische Zielsetzung in Vergessenheit und weicht dem rein wirtschaftlichen Erfolgsstreben. Beispiele dafür sind die Genossenschaftsbanken, die COOP-Bewegung und die Wohnungsgenossenschaft "Neue Heimat".

Die Zusammenschlüsse müssen sich dem Vergleich örtlichen Versorgern von Strom und Gas stellen. Diese Versorger haben je nach Stadtgröße 50.000 oder 200.000 Haushalte als Kunden. Verbraucherzusammenschlüsse haben zumindest anfänglich deutlich geringere Kundenzahlen und damit auch ungünstigere Bezugsbedingungen.

Im Vergleich zu einem örtlichen Versorger liegen die Kunden räumlich weit verstreut. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten.

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Leitungsnetz entscheidend

Der örtliche Versorger ist Eigentümer eines Strom- oder Gasnetzes und kann darüber wesentliche Deckungsbeiträge erzielen. Alle erfolgreichen Genossenschaften und Verbraucherzusammenschlüsse verfügen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung auch über ein eigenes Versorgungsnetz. Konsequenz: Am Anfang einer Bürgergemeinschaft muss die Übernahme des Versorgungsnetzes stehen. Auch kleine Netze innerhalb eines Hauses oder eines kleinen Gebiets sind wichtig. Ohne eigenes Netz haben Energiegemeinschaften keine Aussicht auf Erfolg.

Strom einfacher

Die Erfolgschancen sind bei der Stromversorgung deutlich höher als bei der Gasversorgung. Das zeigen die Beispiele aus der Praxis. Denn während es etliche erfolgreiche Zusammenschlüsse für den Bezug von Elektrizität gibt, fehlt ein solcher Zusammenschluss bislang für Gas. Bei Strom ist die Verteiltechnik einfacher und die Preisbildung transparenter. Darüber hinaus sind die Strompreise stärker überhöht als die Gastarife. Strom lässt sich zudem mit einer Vielfalt von Techniken dezentral erzeugen, während die Verbraucher Gas stets aus dem Ausland beziehen müssen.

Die Wärmeversorgung nimmt zwischen Strom und Gas eine mittlere Position ein. Die Wärmeversorgung ist eng mit der mietrechtlichen Problematik, mit dem Contracting-Problem und mit der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Strom verbunden. Deshalb nimmt sie eine Sonderstellung ein. Die Bioenergiedörfer in Deutschland organisieren meist auch die Wärmeversorgung gemeinschaftlich und können so beträchtliche Kostenersparnisse realisieren.

Bei der Beschaffung von Heizöl oder Holzpellets entfällt das Problem des Leitungseigentums. Allerdings gibt es in diesen Bereichen eine mittelständische Lieferantenstruktur, die im Unterschied zur Strom- oder Gaslieferung wettbewerblich orientiert ist. Es fehlen daher fette Monopolgewinne und überzogene Vertriebsmargen. Erfolgreiche Verbraucherzusammenschlüsse gibt es dennoch, etwa den Bayerischen Maschinenring oder den Siedlerbund NRW. Die gemeinsame Pelletsbeschaffung gewinnt an Bedeutung. Die größte Einkaufsgemeinschaft, die "Pellets-Gemeinde", zählt mittlerweile mehr als 500 Mitglieder (www.pellets-gemeinde.de, www.pelletseinkauf.de, www.pelletsbestellung.de, www.obstkeller.de).

Bei der Flüssiggasbeschaffung gibt es ein Lieferkartell, das erst in jüngster Zeit durch freie Lieferanten und Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts in Bedrängnis gerät. Auch in diesem Bereich haben sich erfolgreiche Verbraucherzusammenschlüsse etabliert, etwa der Verband der Schweinezüchter oder Bezugsgemeinschaften (Siehe vorige ED) und nicht zuletzt auch die Flüssiggasbörse des Bundes der Energieverbraucher e.V.

Bei Massenprodukten wie Energiesparlampen liefern sich Internethändler und Baumärkte einen harten Konkurrenzkampf, so dass für Verbraucherzusammenschlüsse wenig Spielraum verbleibt.

Heizungen und thermische Solaranlagen nebst Zubehör gibt es zwar auch im Baumarkt. Es überwiegt aber der sogenannte dreistufige Vertriebsweg: Der Hersteller verkauft ausschließlich an Großhändler und diese beliefern das örtliche Handwerk. Auf jeder Stufe fallen neben den Kosten auch Verdienstmargen von 20 bis 40 Prozent an. Ein Direktbezug ist zwar deshalb sehr attraktiv, wird aber gerade deshalb streng bewacht und Verstöße werden hart sanktioniert. Wegen der komplexen Technik, der planerischen Vorleistungen und der Gewähr-leistungsproblematik gibt es praktisch keinen Direktbezug.

Fazit

Es lohnt sich auf jeden Fall, kritisch zu prüfen, ob man gemeinsam günstigere Konditionen aushandeln kann. Vor überzogenen Erwartungen in dieser Hinsicht muss jedoch ausdrücklich gewarnt werden. Nicht jede Firma, die sich als Verbraucherzusammenschluss bezeichnet, wird diesem Anspruch auch gerecht. Deshalbab sollten alle Verbraucher vor jedem Kauf Preise und Lieferbedingungen aufmerksam vergleichen.

Stromgenossenschaft Saig

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