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Europäische Charta für Energieverbraucher

(8. Juli 2007) Die EU-Kommission hat heute Vorschläge für eine Charta zur Stärkung der Rechte der Energieverbraucher vorgelegt. Darin sollen die Rechte der Verbraucher in den Bereichen Strom- und Gasversorgung festgeschrieben werden. Dies umfasst etwa Verträge, Auskünfte, Preise, Streitbeilegung und den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken. Zum ersten Mal sollen diese Rechte damit in einem einzigen Papier festgehalten werden. Ziel ist, dass Verbraucher ihre Versorgungsunternehmen auf den Strom- und Gasmärkten besser auszuwählen und den freien Wettbewerb ab 1. Juli optimal nutzen können.

EU-Energiekommissar Andris Piebalgs erklärte: "Die Verbraucher in der EU erwarten von uns, dass wir gemeinsam für Europa eine Antwort auf die Probleme der Energieversorgung und des Klimawandels finden". "Die Öffnung dieser Märkte ist eine Herausforderung und zugleich eine Chance für die europäischen Verbraucher", ergänzte EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva. "Wir können erst dann sagen, dass wir unser Ziel erreicht haben, wenn es uns gelungen ist, einen transparenten und effizienten Markt zu schaffen, auf dem die Rechte der Verbraucher in vollem Umfang gewährleistet sind und informierte Verbraucher ihr Wissen nutzen, um Vorteil aus dem vorhandenen Angebot zu ziehen."

Die EU-Kommission hat vier wesentliche Ziele genannt, die der künftigen Charta zugrunde liegen müssen. Sie betreffen einen effizienterer Schutz der schwächsten Bürger, bessere Information der Verbraucher, weniger Formalitäten beim Lieferantenwechsel sowie den Schutz der Verbraucher vor unlauteren Verkaufspraktiken. Interessenvertreter werden nun zu den vorgeschlagenen Inhalten der Charta konsultiert. Danach entwirft die EU-Kommission das endgültige Papier, das die Interessenvertreter während einer förmlichen Zeremonie unterzeichnen werden. Dies ist für Anfang Dezember 2007 geplant.

Download Mitt. der Komm: Charta der Energieverbraucherrechte Kom(2007)386 (206.01 kB)

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