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Köhler soll Energieverbraucherrechte durchsetzen

(6. Mai 2008) Heute veranstaltet die EU-Kommission in Brüssel eine Tagung zu den Rechten der Energieverbraucher. Das nimmt der Bund der Energieverbraucher zum Anlass für einen Beschwerdebrief an den Bundespräsidenten.

Der Bundespräsident wird gebeten sich für die Rechte der Energieverbraucher einzusetzen. Es gäbe die EU-rechtlich vorgeschriebene Beschwerdeinstanz für Energieverbraucher in Deutschland nicht. Auch gebe es Millionen Strom- und Gassperren jährlich, ohne dass besonders schutzbedürftige Kunden davon ausgenommen wären, wie vom EU-Recht festgelegt.

Nach erfolglosen Beschwerden in Brüssel, beim Petitionsausschuss und beim Bundeswirtschaftsministerium wäre jetzt der Bundespräsident gefordert.

Das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Köhler,

nachdem alle legalen Mittel ausgeschöpft sind, wende ich mich an Sie persönlich.

Es gibt in der Bundesrepublik keine Beschwerdeinstanz, an die sich Energieverbraucher bei Problemen mit ihrem Versorger wenden können. Zigtausend Verbraucher erleben Schiffbruch beim Versuch, den Strom- oder Gasanbieter zu wechseln. Die Verbraucherzentralen können genausowenig helfen, wie die Bundesnetzagentur. Ihnen fehlt dazu die rechtliche Befugnis und die materielle Ausstattung.

Es gibt keinen wirksamen Schutz für wirtschaftlich schwache Verbraucher vor einer Sperre der Strom- und Gasversorgung. Jährlich sind etwa eine Millionen Verbraucher von einer Sperre betroffen. Eine Abgrenzung besonders schutzwürdiger Verbraucher, deren Gesundheit oder Leben durch eine Versorgungssperre gefährdet ist, fehlt in Deutschland. Durch völlig überzogene Gebühren für Sperrung und Entsperrung bereichern sich die Versorger an diesen ärmsten Verbrauchern im Umfang von mehreren Hundert Millionen Euro jährlich.

Zwar schreibt die EU-Binnenmarktrichtlinie (2003/54/EG) vor, dass jedes Mitgliedsland besonders schutzbedürftige Verbraucher vor Versorgungssperren zu schützen hat und einfache und kostengünstige Beschwerdeverfahren einzurichten hat. Dem ist die Bundesrepublik jedoch bisher nicht nachgekommen.

Der Bund der Energieverbraucher hat sich bereits erfolglos an das Bundeswirtschaftsministerium, an die EU-Kommission und an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt. Die Antworten sind ablehnend oder hinhaltend.

Am heutigen Tag, an dem die EU-Kommission sich mit den Rechten der Energieverbraucher beschäftigt, möchte ich Sie als Staatsoberhaupt bitten, auf die Verwirklichung wichtiger Rechte der Energieverbraucher in Deutschland hinzuwirken.

Mit freundlichem Gruß

Aribert Peters
Vorsitzender Bund der Energieverbraucher

PS:
Beschwerde bei der EU Kommission vom 15. August 2007 Az 2007/4775,(2007) A/7659
Bundestagspetition PET 1-16-09-7511-029238,
Gespräch im Bundeswirtschaftsministerium am 23.1.2008 mit Abteilungsleiter Schuseil,
Schreiben vom 21.02.2008

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