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NAP geändert (28. Mai 2004) - In fünf Punkten haben SPD und Grüne denRegierungsentwurf zum Gesetz über den NationalenAllokationsplan (NAP) ergänzt.

NAP geändert

(28. Mai 2004) - In fünf Punkten haben  SPD und Grüne den Regierungsentwurf zum Gesetz über den Nationalen Allokationsplan (NAP) ergänzt. Am Freitag wird der Bundestag über die Zuteilung der CO2-Rechte entscheiden. Es bleiben die ausgehandelten geringeren Anforderungen an die Industrie, die Übertragungsregeln sowie die kostenlosen Emissionsrechte über 1,5 Mio. t CO2 pro Jahr für E.ON und EnBW für den Ersatz ihrer KKW Stade und Obrigheim.

Modifiziert wurden die Härtefallregel, die Modernisierungsklausel und die Regelung zu Vorleistungen. Firmen, deren Anlagen 25% mehr ausstoßen als in den Basisjahren, erhalten extra Verschmutzungslizenzen zugeteilt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Bislang lag die Grenze bei 30%.

Außerdem bekommen neue Investoren in jedem Fall Emissionsrechte. Sollten dazu mehr nötig werden als die reservierten 3 Mio. t CO2, kauft die KfW-Bank Rechte und schenkt sie den Investoren. Eine verschärfte Malus-Regel zieht Braunkohlekraftwerken 15% der Emissionsrechte ab, wenn ihr Wirkungsgrad unterhalb 31% liegt. Dies traf bisher 16 rund fünfzig Jahre alte Kraftwerke. Nun gilt die Regel ab 2010 für Kraftwerke mit weniger als 32% Effizienz, wodurch fünf weitere Kraftwerke von RWE dazukommen.

Die Vorleistungen der ostdeutschen Stadtwerke werden als "early actions" besser gewürdigt. Außerdem gibt es nun ein Ziel für Verkehr und Haushalte: Der CO2-Ausstoß von Autos und Heizungen muss bis 2012 auf 349 Mio. t CO2 gesenkt werden, das entspricht einer Minderung um 6%.

letzte Änderung: 06.06.2018