Archiv

NAP mit Auflagen (7. Juli 2004) - Die EU-Kommission hat acht nationaleZuteilungspläne für CO2-Emissionszertifikate (NAP)genehmigt. Fünf Pläne (Dänemark, Irland,Niederlande, Slowenien und Schweden) wurden ohne weitere Auflagenangenommen.

NAP mit Auflagen

(7. Juli 2004) - Die EU-Kommission hat acht nationale Zuteilungspläne für CO2-Emissionszertifikate (NAP) genehmigt. Fünf Pläne (Dänemark, Irland, Niederlande, Slowenien und Schweden) wurden ohne weitere Auflagen angenommen, die übrigen drei (Deutschland, Österreich und Großbritannien) unter der Voraussetzung, dass "bestimmte technische Änderungen" vorgenommen werden.

In Deutschland betreffe das unter anderem die Kraft-Wärme-Kopplung: Wenn weniger Energie im KWK-Modus produziert wird als bei Zuteilung der Emissionszertifikate angenommen, müsse das nachträglich berücksichtigt werden. Auch die Zuteilung von Emissionserlaubnissen an mögliche neue Marktakteure hält die Kommission noch nicht für optimal geregelt.

BMU zufrieden

Als erfreuliches und richtungweisendes Signal bezeichnete es Bundesumweltminister Jürgen Trittin, dass die EU-Kommission den deutschen nationalen Allokationsplan insgesamt genehmigt habe; insbesondere das Kernstück des Plans, die Übertragungsregelung, sei unverändert akzeptiert worden.

Damit werde der aus Klimaschutzgründen notwendige Anreiz zur Erneuerung und Modernisierung des Kraftwerksparks in Deutschland gegeben. Beim Ersatz alter ineffizienter Anlagen durch neue hocheffiziente dürfen vier Jahre Zertifikate behalten werden, danach gilt für 14 Jahre eine Befreiung von Minderungspflichten.

letzte Änderung: 06.06.2018