Archiv

Der Emissionshandel Der Emissionshandel und der Streit um den Emissionshandel -Verbesserung der Richtlinien - Auch für Haushalte? -Zweischneidig für Haushalte.

Der Emissionshandel

(16. Oktober 2003) Der Richtlinienentwurf der EU zum Emissionshandel (KOM(2001)581 endgültig) sieht eine stufenweise Einführung von Emissionszertifikaten ("Berechtigungen") vor. Für den Betrieb einer emissionsintensiven Anlage (Kraftwerke, Chemiefabriken, Stahlwerke usw.) braucht man dann eine Erlaubnis. Diese bekommt der Betrieb zugeteilt vom Staat zusammen mit einer Menge von handelbaren Emissionsberechtigungen. Wer weniger emittiert, als vorgesehen, der kann die überzähligen Berechtigungen verkaufen an jemanden, der mehr Schadstoffe auspusten will als er Berechtigungen hat. In der Sprache der Richtlinie muss man soviele Berechtigungen an den Staat abgeben, wie man Klimagase emittiert. Die Berechtigungen werden in einer Einführungsphase 2005 bis 2007 kostenlos von den Regierung an die Anlagenbetreiber ausgegeben. Die Betriebe können die Berechtigungen frei untereinander handeln, auch über Ländergrenzen hinweg. Mit diesem System werden bis 2010 46% aller CO2-Emissionen in der EU erfasst. Die EU kann nun die Zahl der Berechtigungen begrenzen, so dass die Reduktionsziele erfüllt werden. Dadurch kann die angestrebte Emissionsminderung erzwungen werden.

Der Streit um den Emissionshandel

Widerstand gegen den Emissionshandel gibt es sowohl von der Industrie als auch von Umweltverbänden. Auch innerhalb der politischen Parteien gehen in Deutschland die Meinungen stark auseinander: Die Regierungsparteien befürworten die Richtlinie, die Opposition lehnt sie ab.

Abgesehen von grundsätzlichen Widerständen, die sich gegen das "Recht an einer Umweltverschmutzung" richten, stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit des Emissionshandels. Der Handel selbst reduziert die Emissionen nicht, sondern verteilt sie nur um. Ob und um wieviel in diesem Zusammenhang die Emissionen reduziert werden, ist letztlich eine politische Entscheidung. Der Emissionshandel ermöglicht solche Entscheidungen. Er ersetzt sie aber nicht. An der Möglichkeit, über Emissionslizenzen und deren Handel die Emissionen zu begrenzen, kann kein Zweifel bestehen: Der Emissionshandel ist, so die Schlussfolgerung, eine wirkungsvolle Möglichkeit zur Durchsetzung von Emissionsminderungen.

Verbesserungen der Richtlinie

Innerhalb der EU befürwortet sowohl der EU-Rat als auch das EU-Parlament den Richtlinienentwurf mehrheitlich. Die Richtlinie würde auch gegen den Widerstand Deutschlands beschlossen. Am 23. September entscheidet das EU-Parlament über die Richtlinie. Unter dänischer Präsidentschaft ist für den 17. Oktober 2002 die Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes der Regierungen vorgesehen.

Deshalb zielt die Bundesregierung darauf ab, den Richtlinienentwurf konstruktiv zu verbessern:

  • Freiwillige Pilotphase 2005 bis 2007
  • Transparente Regeln für die Erstzuteilung
  • Kontrolle und Sanktionen der Regeln
  • Öffnen der Richtlinie auch für private Haushalte und Verkehr.
Auch für Haushalte?

Die EU rechnet mit einem Preis eines Emissionszertifikats von 30 Euro je Tonne CO2. Ein Haushalt hat etwa pro Jahr zehn Tonnen CO2-Emissionen zu verantworten. Halbiert er diese Emissionen, so könnte er dies für etwa 150 Euro veräußern. Im derzeitigen Richtlinienentwurf sind Privathaushalte nicht für den Emissionshandel vorgesehen, d.h. ihre Emissionen unterliegen keiner Zertifizierung. Emissionsminderungen von Privathaushalten bleiben deshalb auch unberücksichtigt. Es dürfte sehr schwierig sein, ein einfaches System zu finden, um Privathaushalte in den Handel einzubinden.

Zweischneidig für Haushalte

Ferner wäre dies von der Logik des Systems auch durchaus zweischneidig. Denn so wie umweltfreundliche Haushalte mit einem Bonus belohnt werden, so wären umweltbelastende Haushalte finanziell zusätzlich zu belasten. Ob dies bei den betroffenen Verbrauchern Begeisterung hervorrufen würde, muss ernsthaft bezweifelt werden. Auch die Position einer ökologischen Verbrauchervertretung wird sich zu entscheiden haben zwischen einer verbraucherschützenden Positition, die jede Belastung von Verbrauchern abwehrt, und einer umweltschützenden Funktion, die sich der Notwendigkeit des Klimaschutzes stellt.

Tabelle Emmissionen Branchen EU

letzte Änderung: 06.06.2018