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Kampf um die Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bewirkt seit nunmehr fast zehn Jahren einen rasanten Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Doch die sonnigen Zeiten sind vorbei.

(29. Juni 2010, ergänzt 06. Juli 2010) Insbesondere die Vergütung des PV-Stroms sinkt allein in diesem Jahr um 26 Prozent. Der Bund der Energieverbraucher e. V. hatte davor gewarnt, die Vergütung zu stark abzusenken. Auf einer sehr gut besuchten Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags am 21. April 2010 in Berlin prallten die unterschiedlichen Ansichten der Verbraucherschützer aufeinander. Während Holger Krawinkel für den Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV) im raschen Ausbau der PV eher Probleme sah, setzte sich Aribert Peters für einen schnellen Ausbau der PV ein.

05_PV-Dach

Zumutbare Belastungen

Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Belastungen der Verbraucher durch die PV-Förderung in einer vertretbaren Größenordnung bleiben müssen. Das gilt insbesondere, wenn sich der Ausbau der PV beschleunigt. Uneinigkeit herrscht hingegen darüber, welche Beträge akzeptabel sind. Laut einer Forsa-Befragung sind Verbraucher bereit, für den Ausbau der Solarenergie zusätzliche Kosten zu übernehmen. Der akzeptable Betrag wird auf sechs bis zehn Prozent der eigenen Stromrechnung beziffert. Das entspricht einem Aufschlag in der Größenordnung von zwei Cent je Kilowattstunde. Auf Dauer führt jedoch die regenerative Energieversorgung zu niedrigeren Stromkosten.

Video der Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags am 21. April 2010 (2:41 h)

Unterschiedliche Wachstumszahlen

Die Diskussion um die künftigen Belastungen der Verbraucher spitzt sich auf die Frage zu, wie viele Anlagen in den kommenden Jahren neu gebaut werden. Der VZBV rechnet für 2010 mit einem Zubau von acht bis zehn Gigawatt, also einer Verdopplung der installierten Solarlanlagen allein im Jahr 2010. Experten wie Professor Eicke Weber, Chef des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme in Freiburg, gehen dagegen von einem moderaten Zuwachs in einer Größenordnung von sechs Gigawatt im Jahr 2010 aus. Das weitere Wachstum soll seiner Ansicht nach 20 Prozent in den Folgejahren betragen.

Finanzierung der Systemumstellung

Laut einschlägiger Rechenmodelle müssen Verbraucher während der nächsten Jahre höhere Elektrizitätskosten von zwei bis 3,5 Cent je Kilowattstunde schultern, um die notwendige rechtzeitige Systemumstellung zu finanzieren. Kostenerhöhungen, die sich in den Jahren der höchsten Belastung auf Beträge zwischen zehn und 15 Milliarden Euro pro Jahr summieren, liegen in den übrigen Jahren deutlich niedriger. Ab 2030 können sich Verbraucher über Kostensenkungen von bis zu 40 Milliarden Euro pro Jahr freuen.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde sowohl die Steinkohle (Kohlepfennig!) als auch die Atomenergie mit Geldmitteln in dieser Größenordnung gefördert: Geld, das die Verbraucher über Steuerzahlungen aufbringen mussten. Einen langfristigen Vorteil für Verbraucher gab es dadurch allerdings nicht - im Unterschied zur Förderung der Solarenergie.

Abgespeckte Förderprogramme

Stimmt der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zu, sinken die Fördersätze für Dachanlagen zum 1. Juli 2010 um 16 Prozent. Besitzer von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bekommen dann nur noch 33 Cent je Kilowattstunde. Eine Extraprämie gibt es lediglich für Haushalte, die mehr als 30 Prozent ihres Stroms selber nutzen. Für PV-Strom von Freiflächen soll es 15 Prozent weniger geben, die Förderung von Solaranlagen auf Brachflächen sinkt um elf Prozent. Neue PV-Anlagen auf Ackerflächen erhalten künftig keine Vergütung mehr. Alle Änderungen betreffen Anlagen, die nach dem 1. Juli 2010 in Betrieb gehen. Für bereits angeschlossene Solaranlagen ändert sich nichts, ebenso für PV-Besitzer, die bis zum 25. März 2010 einen Bebauungsplan hatten und ihre Anlage bis zum Jahresende realisieren.

Bundesrat gegen Solar-Kappung

Der Bundesrat hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1. Juli 2010 auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen. Nun hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Bei Redaktionsschluss war das Ergebnis noch nicht absehbar.

Der grüne Abgeordnete und energiepolitische Sprecher Hans-Josef Fell sagte dazu am 6. Mai 2010 vor dem Bundestag: „Sie schreiben selbst in der Begründung der heutigen Gesetzesnovelle zur Solarvergütung, dass die vorgesehenen Maßnahmen in ihrer Kombination grundsätzlich dazu geeignet seien, den Zubau zu verlangsamen und den derzeitigen übermäßigen Ausbau auf eine Größenordnung zurückzuführen die für die Erreichung der deutschen Ausbauziele ausreichend sei. Was sind denn Ihre Ziele? Sie wissen, wenn Sie Laufzeitverlängerung für Atomreaktoren durchsetzen wollen, dann muss eben das erfolgreiche Wachstum der Erneuerbare Energien jetzt schnell ausgebremst werden", so Hans-Josef Fell, einer der Autoren des EEG-Gesetzes. „Aber Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher hat in der Anhörung doch die wahren Strompreistreiber genannt: Die vier großen Stromkonzerne, die durch ihre Marktbeherrschung mit zusätzlichen Gewinnen von jährlich sechs Milliarden Euro die Strompreise oder jegliche Gegenleistung erhöhten. Wir nehmen Ihre Beteuerungen zum Schutze der Stromkunden vor überhöhten Strompreisen nicht mehr ernst, denn wir vermissen Ihre politischen Aktionen zur Verhinderung dieser Abzocke der Atom- und Kohlekonzerne."

Video des Redebeitrages von Hans-Josef Fell (B90/GRÜNE) am 06.05.2010

(40. Sitzung, TOP 6, Solarstromförderung) Dauer: 13:14 min

mit Zwischenfragen von Christian Hirte (CDU/CSU) und Michael Kauch (FDP)

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