ED 04/15 Informierte Mieter heizen effizienter (S.6)

Wohnungsleerstand erhöht die Heizkosten

Wohnungsleerstand steigert für die verbleibenden Bewohner die Heizkosten. Vielen ist dies unklar, weil die Heizkostenabrechnung so kompliziert ist. Betroffen sind vor allem Mieter in den neuen Bundesländern. Abhilfe ist immerhin teilweise möglich.
Von Peter Hennig, Arbeitsgruppe Energie, Berlin.

(27. Januar 2004)

Leerstände belasten die verbleibenden Bewohner aus zwei Gründen mit zusätzlichen Heizkosten:

  1. Sie heizen die übrigen Wohnungen mit, selbst wenn der Hauseigentümer für die leerstehenden Wohnungen die Heizkosten "übernimmt". Leere, unbeheizte Wohnungen senken den Heizenergieverbrauch des Gebäudes, allerdings nicht in dem Maße, wie Wohnfläche leer steht, sondern nur um etwa 50 Prozent davon. Da die Heizkörper in Leerwohnungen abgestellt sind (Thermostat auf Frostschutz), trägt der Vermieter meist nur den Grundkostenanteil. Die Verbrauchskosten für die indirekte Beheizung der Leerwohnungen bezahlen die Nachbarn.
  2. Bei gas- und fernbeheizten Gebäuden steigt der Energiepreis, wenn der Energieversorger einen Grundpreis verlangt und der Gebäudeverbrauch gesunken ist. Ist der Grundpreis leistungsabhängig, versäumen es Hauseigentümer oft, die beim Energieversorger bestellte Leistung zu senken. Eine Anpassung der Leistung während der Laufzeit des Energieliefervertrags ist bei vielen Versorgern üblich, auch wenn dies nicht im Vertrag vereinbart ist. Ein Rechtsanspruch auf Anpassung besteht in solchen Fällen bisher nicht.

923 Plattenbauten

Was können Sie tun?

Überprüfen Sie Ihre Abrechnung: Die Fläche für die Verteilung der Grundkosten darf nicht kleiner sein als in den Vorjahren. Sonst hat Ihr Vermieter Leerwohnungen nicht korrekt abgerechnet. Wenn Ihr Nachbar auszieht und die Wohnung im Winter leersteht, sollten Sie Ihren Vermieter bitten, die Wohnung wenigstens etwas zu temperieren (12-15°C, Thermostat 1-2).

Prüfen Sie Ihren Energiepreis

Wenn der Preis für die verbrauchte Brennstoffeinheit merklich gestiegen und der Heizenergieverbrauch infolge der Leerstände zurückgegangen ist, sollten Sie Ihren Vermieter darauf aufmerksam machen und ihn bitten, beim Energieversorger weniger Grundpreis (Anschlussleistung) zu bestellen. Wenn Sie in einem Gebäude wohnen, in dem bereits die meisten Wohnungen leerstehen, sollten Sie sich dem Wunsch Ihres Vermieters nicht verschließen, in ein anderes Haus umzuziehen. Und vergessen Sie nicht Ihre neue Einbauküche bei der Vereinbarung einer Umzugsbeihilfe!

Beispiel: Wohnfläche Gebäude 1.000 m²

Gebäude ohne Leerstand mit zehn Wohnungen à 100 m². Der Verbrauch ist gleich groß. Der Preis des Energieversorgers (EVU) wird zu 50% von einem leistungsabhängigen Grundpreis bestimmt.

Brennstoffkosten an EVU 10.000 €/Jahr
davon EVU-Grundkosten 5.000 €/Jahr
davon EVU-Kosten für Verbrauch 5.000 €/Jahr
Heiznebenkosten 1.000 €/Jahr
Heizkosten (Brennstoff + Nebenkosten) 11.000 €/Jahr
Heizkostenabrechnung
Verbrauchskostenanteil 70 %
Grundkosten Gebäude 3.300 €/Jahr
Verbrauchskosten Gebäude 7.700 €/Jahr
Kosten je vermieteter Wohnung 1.100 €/Jahr

Dasselbe Gebäude ein Jahr später: Zwei Wohnungen stehen leer. Der Grundpreis wurde nicht angepasst. Der Arbeitspreis sinkt nur auf 4.500 €, weil die beiden Leerwohnungen indirekt mitbeheizt werden.

Brennstoffkosten an EVU 9.500 €/Jahr
davon EVU-Grundkosten 5.000 €/Jahr
davon EVU-Kosten für Verbrauch 4.500 €/Jahr
Heiznebenkosten 1.000 €/Jahr
Heizkosten (Brennstoff + Nebenkosten) 10.500 €/Jahr
Heizkostenabrechnung
Verbrauchskostenanteil 70 %
Grundkosten Gebäude 3.150 €/Jahr
Verbrauchskosten Gebäude 7.350 €/Jahr
Kosten je vermieteter Wohnung 1.234 €/Jahr

letzte Änderung: 17.03.2015