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Neues Energieeinspargesetz für Gebäude verabschiedet

(18. Februar 2009) Nach dem Bundestag hat am 13.02.2009 nun auch der Bundesrat seine Zustimmung für ein neues Energieeinsparungsgesetz (EnEG2009) gegeben.

Dadurch wurde das EnEG2005 erweitert und eine neue Grundlage für eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung für Gebäude beschlossen.

Das EnEG2009 bildet eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung, um Verordnungen zur Energieeinsparung bei Gebäuden zu erlassen. Weiter werden im Gesetz z.B. Bußgelder geregelt.

Was sind die wichtigsten neuen Regeln des EnEG?

  • Die Regierung erhält eine Ermächtigung für Regelungen zur Außerbetriebnahme von elektrischen Nachtspeicherheizungen.
  • Es wird neue Vorgaben für Nachrüstverpflichtungen an der Heizungsausstattung und der Wärmedämmung geben.
  • Es sollen Nachweise für durchzuführende Energiesparmaßnahmen eingeführt werden (Fachunternehmer- und Eigentümererklärungen)
  • Es werden Grundlagen für das Tätigwerden von Bezirksschornsteinfegermeistern bei der Überwachung von Anforderungen der EnEV geschaffen.

Sobald das neue EnEG2009 im neuen Wortlaut vorliegt, werden wir es veröffentlichen!

Auf Basis des EnEG2009 wird eine neue Energieeinsparverordnung kommen. Noch sind die detaillierten Anforderungen nicht vom Bundesrat beschlossen. Vorgesehen sind u.a.:

  • Höhere Anforderungen an Neubauten
  • Zusätzliche Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebestand.

Im Artikelgesetz zur Änderung des EnEG2005 wurden auch Änderungen für das Schornsteinfegergesetz, das EEG und das Raumordnungsgesetz beschlossen. Genaueres hier Download Bundesrat Drucksache 38/09 zum EnEG vom 23.01.09 12.03.09 213 kB

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