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Energieeinsparverordnung (EnEV)
Verordnung wird verschärft
(14. Dezember 2012) Die Energiesparverordnung (EnEV) wird verschärft. Die beiden zuständigen Ministerien (Bundesbauministerium und Bundeswirtschaftsministerium) haben Entwürfe vorgelegt, die nun im Rahmen der Verbändeanhörung diskutiert werden. Die Novellen sind notwendig, um die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Kernpunkte der EnEV-Novelle:
- Erhöhung der Anforderungen an Neubauten in 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent (Primärenergiebedarf) beziehungsweise zehn Prozent (Gebäudehülle).
- Für den Gebäudebestand sind keine Verschärfungen der Anforderungsniveaus beziehungsweise Nachrüstpflichten vorgesehen.
- Immobilienanzeigen müssen für Verkauf oder Vermietung künftig den Energiekennwert des betreffenden Gebäudes nennen. Bei Besichtigungen ist der Energieausweis vorzulegen und bei Kauf oder Anmietung auszuhändigen.
- Die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden wird erweitert und gilt künftig auch für kleinere Gebäude.
- Die Einhaltung von Neubauanforderungen, Energieausweisen, Inspektionsberichte von Klimaanlagen wird künftig durch Stichproben kontrolliert.
- Das Nachweisverfahren für Neubauten (Wohngebäude) wird vereinfacht.
- Der für Strom gültige Primärenergiefaktor wird auf 2,0 und Anfang 2016 auf 1,8 gesenkt. Bislang gilt ein Wert von 2,6.
EnEV wird neubaulastig
(13. Juli 2012) Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird gerade überarbeitet, noch in diesem Jahr soll es eine Novelle geben. Zuständig sind das Bundesbau- und das Wirtschaftsministerium.
Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, es werde keine weitere Verschärfung der Regeln für den Gebäudebestand geben. Nach einer Auswertung mehrerer Wirtschaftlichkeitsstudien durchs Bauministerium seien Sanierungen durch höhere Energiespar-Vorgaben für ältere Gebäude in den wenigsten Fällen wirtschaftlich. Verschärfungen rechneten sich bei der Fassade oder beim Steildach, nicht aber bei Fenstern oder Kellerdecken. Die Kosten würden erst nach Jahrzehnten durch die eingesparte Energie wieder eingespielt.
Auf eine Verschärfung der Anforderungen im Bestand soll deshalb verzichtet werden, laute das Fazit des Ministeriums. Strengere Vorgaben sollten nur für Neubauten gelten, wo die EU eine Verschärfung der Standards bis 2021 verlangt. Bislang schlagen die Ministerien für neubauten eine Verschärfung um 7,5% vor, ein neues Gebäude müsste dann 7,5% weniger Energie verbrauchen. Bei Nichtwohngebäuden für Gewerbe oder Verwaltung soll der Energieverbrauch um 10% zurückgehen.
Für weitere Infos: Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat unter www.bbsr-energieeinsparung.de 14 Gutachten zur Novellierung der EnEV veröffentlicht.
Eine EnEV macht noch kein Niedrigenergiehaus
Die EnEV schreibt weder Niedrigenergiehäuser vor, noch verschärft sie die Anforderungen gegenüber der alten Wärmeschutzverordnung. weiter lesen



