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Eine EnEV macht noch kein Niedrigenergiehaus

Die EnEV schreibt weder Niedrigenergiehäuser vor, noch verschärft sie die Anforderungen gegenüber der alten Wärmeschutzverordnung.
Von Johannes Zink

Infos zur EnEV gibts hier:

  • EnEV 2007
  • Dokumente zur EnEV 2007
  • EnEVonline
  • EnEV.de

"Die Energieeinsparverordnung führte im Februar 2002 die Niedrigenergie-Bauweise ein."
"Das NEH wurde mit der EnEV 2002 im Neubau zur Regel."
"Hauseigentümer müssen ihren Bestand nach der neuen Verordnung erheblich nachrüsten."

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Mehr zu dämmen, als die EnEV vorschreibt, kann Geld sparen

Solche Zitate werden seit Monaten unermüdlich wiederholt und man scheint stolz zu sein, sich endlich zum lange verschmähten NEH-Standard zu bekennen. Die Publikationen zur EnEV 2002 verfolgen zwar den politischen Auftrag, das NEH als Neubau-Standard begrifflich einzuführen.
Im Verordnungstext selbst ist ein solches Ziel allerdings unauffindbar. Im Gegenteil: Ausdrücklich wird als Mindeststandard die Gebäudedämmung nach alter Wärmeschutzverordnung festgelegt.

Der Nachweis erfolgt wie in den ersten Wärmeschutzverordnungen von 1977 und 1982 in Gestalt des mittleren U-Wertes der Gebäudehülle, der nun als "spezifischer Transmissionswärmeverlust" HT in Erscheinung tritt.
Einfache Beispielrechnungen offenbaren, dass bei effizienter Haustechnik sogar etwas schlechter gebaut werden kann als nach alter Verordnung.

Erst bei ungünstiger Haustechnik-Wahl (wie sie gewöhnlich in einem NEH nicht vorkommt) führen die Primärenergie-Anforderungen zu dem besonders guten NEH-Dämmstandard [Literaturhinweis 1.]. Daraus ergibt sich die Frage, wie eigentlich das Niedrigenergiehaus definiert wurde.

Internationale NEH-Definition

Die Anfänge der Niedrigenergiehäuser lagen Mitte der 70er Jahre in Skandinavien, aber auch in Kanada und den Vereinigten Staaten. Erste Experimentierhäuser in Deutschland blieben in der Fachwelt unbeachtet.
Selbst die offizielle Bauforschung legte sich darauf fest, dass mit der Verordnung von 1982 die Grenzen sinnvollen Wärmeschutzes erreicht seien [Literauturhinweis 2.].

Erfolgreiche NEH-Projekte in Dänemark und Schweden führten jedoch dazu, dass in Hessen 1988 das erste NEH-Förderprogramm initiiert wurde, gefolgt 1989 von Schleswig-Holstein.
Die Grundlage für den NEH-Nachweis bildete in beiden Ländern ein einfaches Bilanz-Rechenverfahren mit sehr realistischen Randbedingungen, abgeleitet von der Energiebilanz nach schweizer Norm und kompatibel zur EN 832, die 2002 bundesweit unter abgeschwächten Randbedingungen zur Grundlage des EnEV-Nachweises wurde.

Der Begriff "low energy house" ist seit Ende der 70er Jahre international eingeführt und beschreibt einen Baustandard, der in Mitteleuropa zu einem

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Umweltbewusster bauen ist angesagt!

Jahres-Heizwärmebedarf von maximal 70 kWh/m2a (EFH)

bzw. 55 kWh/m2a (MFH) führt. Dies folgte der klimaunabhängigen Definition von max. 0,02 kWh/m2Kd für das EFH [Literaurhinweis 3.]. Hierbei ist der Wärmebedarf zu berechnen nach schweizer bzw. hessischem Verfahren (nicht zu verwechseln mit WSchV-95!), als Bezugsfläche wird ausschließlich die real beheizte Wohnfläche herangezogen (nach DIN 277 oder II. Berechnungsverordnung, keinesfalls die überhöhte Nutzfläche nach WSchV oder EnEV!).
Die zahlenmäßigen Anforderungen der WSchV-95 lagen etwa 50% darüber, so dass auf deren Basis das NEH auch beschrieben werden konnte mit 25-30% unter Maximalwert gem. WSchV-95.

Zur Realisierung "echter" Niedrigenergiehäuser mit diesen Bedarfswerten wurde vielfach folgende Prioritätenliste publiziert[Literatuhinweis 4.]:

  1. Sehr guter Wärmeschutz der Außenbauteile
  2. Sorgfältige Detailausführung, Wärmebrückenvermeidung
  3. Kompakte Bauweise
  4. Luftdichte Gebäudehülle
  5. Automatische Wohnungslüftung
  6. Passive Solarnutzung
  7. Schnell regelbare Wärmeverteilung
  8. Effiziente Heiztechnik oder Nahwärme
  9. Nutzerfreundliche Bedienelemente für Heizung und Lüftung

Das realitätsnahe hessische Bilanzverfahren in Verbindung mit ausführlich weiterentwickelten Detailanforderungen für Bauphysik und Heiztechnik waren Grundlage zur Einführung des RAL-Gütezeichens für NEH der Gütegemeinschaft Niedrigenergiehäuser e.V. [Literaturhinweis 5.].
Seit Einführung der EnEV wird dort das Niedrigenergiehaus neu definiert mit einem maximalen spezifischen Transmissionswärmeverlust

HT 30% unter den Anforderungen der EnEV

Dies wurde bundesweit mit Expertenbüros aus der Bau- und Energieberatung abgestimmt und kennzeichnet fortan zusammen mit detaillierten bau- und heizungstechnischen Vorgaben den klassischen "Niedrigenergiehaus-Standard".

Die 30%-ige Unterschreitung des EnEV-Maximums gilt übrigens seit Februar 2002 auch für Neubauten nach den Wohnraumförderbestimmungen (WFB) des Landes Schleswig-Holstein. Infolge der Kompensationsmöglichkeit mit der stark gewichteten Anlagentechnik wird nun das Wärmeschutz-Niveau insbesondere bei kleinen Gebäuden (EFH) auch künftig tendenziell auf dem seit 1995 eingeführten Maß mit bis zu 50% über NEH-Standard bleiben.
Dieses maximale Limit kann hingegen mit dem beschriebenen "echten" Niedrigenergiehaus heute bereits wirtschaftlich unterboten werden [Literaturhinweis 6.].

Literaturhinweise
  1. Zink, J.: EnEV 2002 - Leicht und verständlich, Hrsg. Bund der Energieverbraucher, 2002
  2. Fingerling, A.: Eine Geschichte der Niedrigenergiehäuser bis zum Passivhaus, Eigenverlag Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt, 1996
    Info: http://www.iwu.de/
  3. Feist, W. (Hrsg.): Das Niedrigenergiehaus, C.F. Müller Verlag, Heidelberg, 6. Auflage 2002 (ab Juli)
    Info: http://www.impulsprogramm.de/
  4. Eicke-Hennig, W.: Niedrigenergiehäuser - Materialien für Energieberater, Eigenverlag Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt, 1997
    Info: http://www.iwu.de/
  5. Michael, K. et al.: Niedrigenergiehäuser in der Praxis, Verlag TÜV Rheinland, Köln, 1997
    Info: http://www.guetezeichen-neh.de/
  6. Wolff, D. et al.: Die neue Energie- einsparverordnung 2002, Fachverlag Deutscher Wirtschaftsdienst, Köln, 2002 (ab Mai)
    Info: http://www.tww.de/

 

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