ED 02/17 Die Welt reparieren oder wegwerfen? (S.22-25)
Ineffiziente Klimageräte ab 2013 vom Markt Klimageräte sind Stromfresser

Ineffiziente Klimageräte ab 2013 vom Markt

(14. Juni 2012) Sobald es draußen warm wird, laufen drinnen die Klimageräte – und der Stromverbrauch steigt. Die EU-Mitgliedsstaaten wollen daher ineffiziente Geräte ab 2013 schrittweise vom Markt nehmen. Besser als jede noch so effiziente Anlage: nachts auf Durchzug lüften und tagsüber die Fenster komplett schließen. Es hilft ebenso, die Jalousien rechtzeitig herunterzulassen und nicht benutzte Elektro-Geräte abzuschalten. Auch Ventilatoren und Pflanzen bringen Abkühlung.

Bisherige Klimageräte haben einen hohen Stromverbrauch und setzen klimaschädliche Kältemittel frei. Beides belastet die Umwelt mit Treibhausgasen. In Deutschland wie in der EU sind die Verkaufszahlen seit 2005 stark angestiegen. Hierzulande werden etwa 100.000 - 140.000 Klimageräte pro Jahr verkauft, in Italien und Spanien jeweils etwa das 10-Fache. Infolgedessen steigt auch der Stromverbauch für Kühlung und Klimatisierung. Dieser betrug in Deutschland 2008 etwa 8 % des Gesamtverbrauches. Zwar gibt es bereits effizientere Klimageräte, vor allem solche, die mit dem umweltschonenden Kältemittel Propan arbeiten. Doch oft reichen ein paar einfache Maßnahmen aus, die ein Klimagerät unnötig machen. Wer nachts auf Durchzug lüftet, tagsüber die Fenster schließt und die Jalousien herunterlässt, kann Räume ebenso auskühlen. Wärmequellen wie Elektro-Geräte und Lampen sollten nur dann angeschaltet sein, wenn sie genutzt werden. Alternativ helfen auch Ventilatoren, die weniger Strom verbrauchen. Falls dennoch ein Klimagerät nötig ist, rät das UBA zu sparsamen Geräten mit hohen Energieeffizienzklassen, wie sie die EU nun auch in ihren Regelungen festgelegt hat.

Ein einzelnes Klimagerät mit 7 Kilowatt (kW) Kühlleistung kann im Jahr 900 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, ein kleines Einkanal-Klimagerät mit 2,2 kW etwa 400 kWh. Das kostet 225 € bzw. 100 € pro Jahr. Die neuen EU-Regelungen betreffen solche Klimageräte bis zu einer Kühl- oder Heizleistung von 12 Kilowatt. Dazu zählen in erster Linie so genannte „Split-Klimageräte“, die Kälte draußen erzeugen und sie ins Gebäudeinnere leiten. Sie bekommen zum 1. Januar 2013 eine Kennzeichnung von A bis G, die schrittweise bis 2019 auf A+++ erweitert wird (Tabelle 1 und Abbildungen in der Anlage). Klimageräte, die diese Anforderungen erfüllen, brauchen weniger Strom, indem sie ihre Leistung stufenlos an den tatsächlichen Kühlbedarf anpassen und gleichmäßig arbeiten können (Tabelle 2 in der Anlage). Die EU-Regelungen erfassen auch Ein- und Zweikanal-Klimageräte. Diese Geräte haben eine ungleich schlechtere Energiebilanz. Die effizientesten Geräte können auf der neuen Energieverbrauchskennzeichnung ab dem 1. Januar 2013 dann die Effizienzklasse A+++ erhalten. 2014 tritt eine weitere Stufe in Kraft. Ohne diese Regeln könnte der Stromverbrauch durch Klimageräte in der EU von 30 Terawattstunden (TWh) in 2005 auf bis zu 74 TWh in 2020 steigen. So wird mit einem Anstieg auf bis zu 63 TWh gerechnet.

Die Energieverbrauchskennzeichnung enthält auch Angaben zur Lärmemission. Die Grenzwerte für die Lärmemission in der Ökodesign-Verordnung sind aus Sicht des UBA nicht besonders ambitioniert. Daher empfiehlt das UBA beim Kauf auf Geräte zu achten, auf denen Lärmemissionswerte innerhalb von Gebäuden bis maximal 45 dB(A) bzw. 55 dB(A) nach außen gekennzeichnet sind.

Ab 2013 wird zudem die Leistungsaufnahme von „Komfortventilatoren“ wie Tisch-, Decken- oder Standventilatoren im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand auf 1 Watt begrenzt, ab 2014 auf 0,5 W. Deren Energieeffizienz bei der Luftförderung muss angegeben werden.

Presseinformation Nr. 22/2012 der UBA: EU verbannt Klimasünder

1337 Label für Klimageräte mit Kühlfunktion

Überarbeitete Energieverbrauchskennzeichnungen ab dem 01.01.2013 für Klimageräte mit Kühlfunktion

1337 Label für Klimageräte mit Heiz- und Kühlfunktion

Überarbeitete Energieverbrauchskennzeichnungen ab dem 01.01.2013 für Klimageräte mit Heiz- und Kühlfunktion

1337 Label für Einkanal-Klimageräte

Überarbeitete Energieverbrauchskennzeichnungen ab dem 01.01.2013 für Einkanal-Klimageräte

letzte Änderung: 30.07.2023