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Gemeinsam heizen

Bei sinkendem Heizenergieverbrauch macht es Sinn, Heizkessel gemeinsam zu nutzen. Wie dabei Energie und Geld gespart wird, erläutert Energieberater Günter Rabe.

Der Wärmebedarf von Einfamilienhäusern sinkt: liegt im heutigen Bestand der durchschnittliche Jahresverbrauch bei über 20.000 kWh, so benötigt ein Neubau nach WSchVO95 nur noch ein Drittel: ca. 7.000 kWh. In Niedrigenergiehäusern wird gar noch weniger Energie verbraucht.

Die Heizung bekommt dadurch zwei Probleme: Erstens werden kaum Gaskessel in der kleinen Leistungsklasse angeboten. Zweitens wächst der Anteil der Investitionskosten für Heizanlage und Gasanschluß an den Vollkosten des Heizbetriebs.

Heizkessel gemeinsam nutzen

Die beiden Probleme haben eine gemeinsame Lösung. Sie lautet: Heizkessel gemeinsam nutzen. Kein Haushalt käme auf die Idee, sich für die Stromversorgung sein eigenes Kraftwerk und für die Wasserversorgung sein eigenes Wasserwerk in den Keller zu bauen.

Für die Versorgung mit Wärme scheint das aber ein ungeschriebenes Gesetz zu sein. Weshalb können dicht nebeneinander stehende Gebäude nicht eine gemeinsame Heizung haben? Liegen Wohnungen übereinander, ist eine gemeinsame Heizung im Keller selbstverständlich. Liegen sie nebeneinander, z.B. bei Reihenhäusern, scheint das gleiche unmöglich zu sein.

Kostenersparnis

Der Heizenergiebedarf der Gebäude wird künftig wegen verbessertem Wärmeschutz immer weiter sinken. Es macht wirklich keinen Sinn, zur Verbrennung von 700 l Öl bzw. 700 m3 Gas im Jahr einen High-Tech-Kessel für 5.000 Euro installieren zu lassen. Da verliert dann auch die Brennwerttechnik ihre wirtschaftliche Grundlage. Denn durch die Nutzung der Wärmeenergie der Abgase wird nur etwa zehn Prozent der 700 m3 Gas und damit jährlich nur 17,50 Euro eingespart.

Die Mehrkosten für die Brennwerttechnik von ca. 1.000 Euro erfordern jedoch Finanzierungskosten von über 100 Euro pro Jahr. Wirtschaftlich würde dieses Beispiel erst bei einem Energiepreis von 1,50 Euro je Kubikmeter Erdgas.

Ein Heizkessel für mehrere Gebäude ist hier der einzig vernünftige Ausweg. Damit ließen sich enorme Investitionskosten vermeiden. Nutzen drei Gebäude eine Heizung, würden ca. 10.000 Euro frei. Laufende Kosten vermindern sich ebenfalls. Grundgebühren des Gasversorgers, Öltank und Versicherung, Wartungsaufwand, Hilfsenergie (Strom), Schornsteinfegergebühren werden nur einmal fällig. Dazu werden Räume frei. Je Gebäude kann eine Kosteneinsparung von über 500 Euro jährlich erreicht werden!

Abrechnung

Die Abrechnung der Kosten zwischen den Betreibern ist kein Problem. Sie muß auch nicht teuer sein, Wärmezähler sind nicht unbedingt nötig. Anstatt teurer Wärmemengenzähler, die gewartet, geeicht und erneuert werden müssen, können sich Betreibergemeinschaften auch auf eine Abrechnung anhand des Wasserdurchflusses (Wasserzähler im Rücklauf) einigen.

Der maximale Fehler von 25 %, der hierbei auftreten kann, verursacht bei jährlichen Heizkosten von 250 Euro beim Benachteiligten weniger Kosten als der Betrieb von Wärmemengenzählern jährlich teurer wäre. Auch rechtliche Probleme gibt es nicht. Alles kann vertraglich abgesichert werden. Es kommen dafür verschiedene Modelle in Frage. So können statt der Betreibergemeinschaft auch einer der beteiligten Bauherren als Wärmelieferant auftreten.

Durchgesetzt werden können neue Modelle nur von den Nutzern selbst. Diese brauchen dazu aber zwingend unabhängige Beratung und Unterstützung von Planern, Architekten, Energieberatern, etc.



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