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Schornsteinfegerwesen wird reformiert

(1. Januar 2007) Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 14.12.2006 Eckpunkte einer Reform des Schornsteinfegerhandwerks benannt. Das Monopol wird fallen, allerdings dürfte es für die Hauseigentümer teurer werden.

Die Reform wird aus drei Gründen nötig: 1. Die EU-Kommission hält einige Regelungen des deutschen Schornsteinfegergesetzes für europarechtswidrig. Sie hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet; 2. Die technische Entwicklung bei den Heizkesseln eröffnet neue Möglichkeiten, Überprüfungsintervalle können verlängert werden; 3. Die politische Stimmung hat sich verändert: In einigen gesellschaftlichen Bereichen wurden bisherige Monopole aufgehoben, "die Bürger" verlangen (angeblich) mehr Wahlmöglichkeiten.

Was wird geändert?
Tätigkeiten, die keine hoheitlichen Kontrollaufgaben beinhalten, dürfen in Zukunft auch von anderen Personen mit entsprechender Qualifikation wahrgenommen werden (welche Tätigkeiten das sein werden, steht noch nicht fest; es könnte z.B. das Kehren von Verbindungsrohren sein). Der Bezirksschornsteinfeger muss überprüfen, ob der Hauseigentümer die vorgeschriebenen Tätigkeiten durchführen ließ. Fehlt der Nachweis, muss der Schornsteinfeger selbst tätig werden. Geändert wird, dass es keine lebenslange Bestellung mehr gibt. Jeder Kehrbezirk wird nur auf Zeit vergeben. In Zukunft dürfen Schornsteinfeger mehr Nebentätigkeiten ausüben. Mal sehen, ob sie dann Brötchen verteilen, als Werber für den Bund der Energieverbraucher oder Versicherungsvertreter tätig werden.
Was bleibt?
Die Hauseigentümer werden im Wesentlichen wie bisher ihre Feuerstätten kehren und überprüfen lassen müssen. Ein wesentlicher Teil dieser Aufgaben bleibt bei den Schornsteinfegern. Es bleibt für diese hoheitlichen Aufgaben auch beim Gebietsmonopol.
Wird der Hauseigentümer Kosten sparen können?
Vermutlich nicht, eher wird es teurer: Einige Aufgaben verbleiben bei den Bezirkschornsteinfegern. Er kommt also ohnehin ins Haus. Bei anderen Leistungen hat der Hauseigentümer künftig ein Wahlrecht, wer sie erbringen (nicht: ob sie erbracht werden sollen). Er könnte also auch einen Heizungsbauer beauftragen. Doch der hat zunächst mal eine separate An- und Abfahrt, ferner muss der Hauseigentümer erstmal einen Vertrag mit dem Heizungsbauer schließen. Diesen Aufwand hatte bisher weder der Hauseigentümer noch der Schornsteinfeger; die Kosten fallen also zusätzlich an. Und das Heizungsbauer die gleiche Leistung für nennenswert weniger Geld machen können als Schornsteinfeger, ist nicht zu erwarten. Also eröffnet diese Liberalisierung nicht zwangsläufig ein Kostensparpotential, eher im Gegenteil.
Wann sollen die Änderungen in Kraft treten?
Das BMWT strebt ein Inkrafttreten zum 1.1.2008 an.

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