Schornsteinfegerwesen wird reformiert
(1. Januar 2007) Das Bundeswirtschaftsministerium hat am
14.12.2006 Eckpunkte einer Reform des Schornsteinfegerhandwerks
benannt. Das Monopol wird fallen, allerdings dürfte es
für die Hauseigentümer teurer werden.
Die Reform wird aus drei Gründen nötig: 1. Die
EU-Kommission hält einige Regelungen des deutschen
Schornsteinfegergesetzes für europarechtswidrig. Sie hat ein
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet; 2. Die technische
Entwicklung bei den Heizkesseln eröffnet neue
Möglichkeiten, Überprüfungsintervalle können
verlängert werden; 3. Die politische Stimmung hat sich
verändert: In einigen gesellschaftlichen Bereichen wurden
bisherige Monopole aufgehoben, "die Bürger" verlangen
(angeblich) mehr Wahlmöglichkeiten.
Was wird geändert?
Tätigkeiten, die keine hoheitlichen Kontrollaufgaben
beinhalten, dürfen in Zukunft auch von anderen Personen mit
entsprechender Qualifikation wahrgenommen werden (welche
Tätigkeiten das sein werden, steht noch nicht fest; es
könnte z.B. das Kehren von Verbindungsrohren sein). Der
Bezirksschornsteinfeger muss überprüfen, ob der
Hauseigentümer die vorgeschriebenen Tätigkeiten
durchführen ließ. Fehlt der Nachweis, muss der
Schornsteinfeger selbst tätig werden. Geändert wird, dass
es keine lebenslange Bestellung mehr gibt. Jeder Kehrbezirk wird
nur auf Zeit vergeben. In Zukunft dürfen Schornsteinfeger mehr
Nebentätigkeiten ausüben. Mal sehen, ob sie dann
Brötchen verteilen, als Werber für den Bund der
Energieverbraucher oder Versicherungsvertreter tätig werden.
Was bleibt?
Die Hauseigentümer werden im Wesentlichen wie bisher ihre
Feuerstätten kehren und überprüfen lassen
müssen. Ein wesentlicher Teil dieser Aufgaben bleibt bei den
Schornsteinfegern. Es bleibt für diese hoheitlichen Aufgaben
auch beim Gebietsmonopol.
Wird der Hauseigentümer Kosten sparen können?
Vermutlich nicht, eher wird es teurer: Einige Aufgaben verbleiben
bei den Bezirkschornsteinfegern. Er kommt also ohnehin ins Haus.
Bei anderen Leistungen hat der Hauseigentümer künftig ein
Wahlrecht, wer sie erbringen (nicht: ob sie erbracht werden
sollen). Er könnte also auch einen Heizungsbauer beauftragen.
Doch der hat zunächst mal eine separate An- und Abfahrt,
ferner muss der Hauseigentümer erstmal einen Vertrag mit dem
Heizungsbauer schließen. Diesen Aufwand hatte bisher weder
der Hauseigentümer noch der Schornsteinfeger; die Kosten
fallen also zusätzlich an. Und das Heizungsbauer die gleiche
Leistung für nennenswert weniger Geld machen können als
Schornsteinfeger, ist nicht zu erwarten. Also eröffnet diese
Liberalisierung nicht zwangsläufig ein Kostensparpotential,
eher im Gegenteil.
Wann sollen die Änderungen in Kraft treten?
Das BMWT strebt ein Inkrafttreten zum 1.1.2008 an.