125 Martin Jensen. Foto: obs/Peter Jensen GmbH/Angerer, Krafft
DUH fordert den Bundestag auf, der Uminterpretation einer ineffizienten und asbesthaltige Heizung nicht auf den Leim zu gehen.

Nachtspeicher bleiben Klimaschädlinge

(15. Mai 2013) Auf Antrag der Regierungsfraktionen solle der 2009 eingeführte § 10a der Energieeinsparverordnung (EnEV) gestrichen werden, der die schrittweise Außerbetriebnahme elektrischer Nachtspeicherheizungen regelt, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Verband fordert den Bundestag auf, der Uminterpretation einer ineffizienten und asbesthaltige Heizung nicht auf den Leim zu gehen.

Mitte April habe ein RWE-Vertreter bei der Anhörung zur EnEV-Novelle im Bauausschuss die Nachtspeicher zu „virtuell verteilten Mikro-Speichern zur besseren Integration von fluktuierendem Strom aus regenerativen Energien“ umgedichtet, so die DUH. Tatsächlich sei der Bestand von bundesweit 1,6 Mio Nachspeicherheizungen verantwortlich für eine Stromverschwendung von 10 bis 15 TWh pro Jahr bzw. zwischen 2% und 3% des nationalen Strombedarfs.

Dass sie den aufgrund von Netzengpässen abgeregelten Ökostrom im Umfang von 0,42 TWh im Jahr 2011 aufnähmen, sei im Vergleich zu anderen Optionen wie Wärmepumpen und stromgeführter KWK ineffektiv und nicht immer möglich. Im Gegenteil brauchten Nachtspeicherheizungen vor allem im Winter Strom, auch wenn bei Höchstlast kein Wind weht. Sie würden dann zu einer Zusatzbelastung fürs Stromsystem.

letzte Änderung: 27.01.2025