Mietrecht geändert
Am 1. September 2001 ist das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) in Kraft getreten.
(13. August 2002) Nach altem Recht konnte der Vermieter noch Jahre nach dem Auszug mit der Heizkostenabrechnung tausende von Mark nachfordern. Fürs Energiesparen war es dann zu spät. Auch die Prüfung der Belege war dann nicht mehr möglich.
Künftig gilt für alle, was bisher nur für öffentlich geförderte Wohnungen galt: Macht der Vermieter nicht spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum Kassensturz, bekommt er keinen Pfennig (Cent) Nachzahlung. Einzige Ausnahme: Er beweist, dass er für die Verspätung nichts kann. Hat der Mieter Zweifel an der Abrechnung, muss er das dem Vermieter im Gegenzug innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Sonst gilt diese als richtig.