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Zuhause + Mieten + Heizkosten- abrechnung + Heizkostenverteiler

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Heizkörper richtig bewertet?

(18. Februar 2009)

Frage

Wir haben renoviert und dabei auch die Heizkörper erneuert. Die elektronischen Verteiler wurden vom alten auf den neuen Heizkörper übernommen. Plötzlich zeigte der Wärmemengenmesser einen viel zu hohen Verbrauchswert an. Erklären kann ich mir das nur damit, dass der neue Röhrenheizkörper, der ja nur noch etwa 1/3 so groß ist als der alte Plattenheizkörper, auch mit einer 3-fach höheren Vorlauftemperatur gefahren werden muss, um die gleiche Raumtemperatur zu erhalten wie vorher. Wenn ich die neuen Einheiten durch drei Teile, komme ich auf etwa die alten Werte.

Dieter Klemm

Antwort:

Die Umrechnung von Ablesedaten in Wärmeverbrauchswerte erfolgt über einen sogenannten Bewertungsfaktor. In den Bewertungsfaktor geht die Geometrie des Heizkörpers ein, die Bauform (Rippen- oder Gliederheizkörper) und auch der Wärmeübergangswert, der durch eine Labormessung ermittelt wird. Der Bewertungsfaktor gilt nur für jeweilig von einem Verteilunternehmen eingesetzten Wärmemeßgeräte. Er ist vom Temperaturniveau unabhängig. Wird also ein neuer Heizkörper eingebaut, dann muß das Verteilunternehmen auch einen anderen Bewertungsfaktor verwenden. Für jeden Heizkörper gibt es beim Heizkörperverteiler ein technisches Grunddatenblatt. Es enthält die Daten, nach denen der Bewertungsfaktor bestimmt wird.

Ist das Abrechnungsergebnis unplausibel, dann sollten Sie sich über den Vermieter – nur er ist Vertragspartner des Abrechnungsunternehmens – an das Abrechnungsunternehmen wenden. Sie sollten darum bitten, dass die Erkennung und Skalierung des Heizkörpers überprüft wird. Der Vermieter kann gegen Kostenerstattung vom Verteilunternehmen auch um die Übermittlung des technischen Grunddatenblattes bitten.  Als Laie wird man das Datenblatt aber kaum prüfen können.

Wenn das Unternehmen auf die Beschwerde nicht oder nur unbefriedigend reagiert, kann man einen sachverständigen Gutachter auf eigene Kosten um Prüfung der Abrechnung bitten. Wurde tatsächlich falsch abgerechnet, dann wird das Verteilunternehmen auch die Gutachterkosten übernehmen müssen.



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