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Jede zweite ist falsch
Nach Schätzungen des Mieterbundes ist jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch. Eine Überprüfung kann sich schnell auszahlen. Der Bund der Energieverbraucher prüft Ihre Heizkostenabrechnung - für Mitglieder kostenlos.
(23. September 2003) Mit den drastisch gestiegenen Gas- und Ölpreisen kommen auf viele Mieter kräftige Nachzahlungsaufforderungen zu. Dadurch lohnt es sich noch mehr, die Abrechnung auf mögliche Fehler zu untersuchen. Worauf in erster Linie geachtet werden sollte, zeigt die Tabelle. Die Abrechnung von Mietnebenkosten, insbesondere den Heizkosten, ist in Gesetzen und Verordnungen geregelt:
- im Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG) , 1995 (BGBL. I 1998, S. 1242),
- in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) oder Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen, 1990 (BGBL. 11990, S. 2178) und
- in der Verordnung über Heizkostenabrechnung (Heizkosten V) , 1989 (BGBL. I 1989, S. 116).



