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Heizkosten neu verteilt
(22. Juni 2009) Viele Wohnungseigentümergemeinschaften müssen aufgrund der seit Jahresbeginn gültigen Heizkostenverordnung eine andere Verteilung der Heizkosten einführen.
Die Verordnung schreibt vor, dass in Gebäuden, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllen, in denen die Strangleitungen der Wärmeverteilung "überwiegend" gedämmt sind und die mit einer Öl- oder Gasleitung versorgt werden, der Verteilerschlüssel auf 30% Grundkosten zu 70% Verbrauchskosten umgestellt werden muss.
Bisher wurden die Heiz- und Warmwasserkosten in diesen Häusern meist zu 50% nach der Fläche und zu 50% nach Verbrauch verteilt. Dieser Schlüssel bleibt erlaubt, wenn die Leitungen für die Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind.




