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Zuhause + Mieten + Ihr gutes Recht

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Ableser muss zweimal klingeln

(11. August 2002) Mieter und Hauseigentümer dürfen mit zwei kostenfreien Ableseterminen für ihren Wärmeverbrauch rechnen. Ein zweiter Besuch, etwa weil der erste Termin wegen Urlaub, o.a. nicht zustande kam, darf nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Das hat das Landgericht München I entschieden (Az: 12 O 7987/00). Der Verbraucherschutzverein hat dies gegen die Firma Brunata durchgesetzt.

Wärmebedarfsberechnung erforderlich

Wenn ein Vermieter einen Modernisierungszuschlag wegen Wärmedämmmaßnahmen verlangt, dann muß er durch eine Wärmebedarfsberechnung die Verringerung des Verbrauchs darlegen. (Kammergericht Berlin Urteil v. 17.8.2000)

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Weiteres zu Ihr gutes Recht

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  • 1.1.1: Wärmemessdienst.
  • 1.1.2: Heizspiegel.
  • 1.1.3: Urteile zur Abrechnungspraxis.
  • 1.1.4: Unerlaubte Nebenkosten.
  • 1.1.5: Unerfasste Wärme.
  • 1.1.6: Was darf Abrechnung kosten?.
  • 1.1.7: Selbst abrechnen.
  • 1.1.8: Heizkostenverteiler.

Geändertes Mietrecht

Rollläden

Stromsperre

Wärmecontracting für Mieter

Wohnungsleerstand

Mietersolaranlage

Wirtschaftlichkeit

  • 1.8.1: Gasanbieterwechsel Mieter.

Wohneigentum