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Überhöhte Betriebskosten müssen Mieter nicht zahlen.
(13. August 2002) Beauftragt der Vermieter zum Beispiel Dritte mit Wartungs- Putz- oder Hausmeisterarbeiten, muß er das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Er darf keine Fantasiepreise zahlen und auf die Mieter abwälzen (AG Köln 213 C 582/98).


